Interkommuanle Zusammenarbeit über die Wahrnehmung der Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Kreis Viersen, Viersen

Stichworte:
Soziales
Hauptverantwortlich: Kreis Viersen
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Kreis Viersen

Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 299.000 (31.12.2024, IT.NRW)
Fläche: 563,3 km²

Anlass:

Aufgabenübertragung

Ziel:

Der Kreis und die Kommune verfolgen im Rahmen Ihrer Interkommunalen Zusammenarbeit das Ziel eine vertrauensvolle und einvernehmliche Zusammenarbeit. Die Stadt Viersen delegiert dabei zukünftig  gemäß § 23 Abs. 1 1. Alt. GkG NRW die ihr nach §§ 1, 2 ZustVO SGB IX SchwbR übertragenen Aufgaben auf den Kreis Viersen.

Umsetzung:

Die von dem Kreis und der Stadt Viersen geschlossene Öffentlich rechtliche Vereinbarung sieht vor, dass der Kreis sich der rechtmäßigen und wirtschaftlichen Erfüllung der ihm von der Stadt Viersen übertragenen Aufgaben verpflichtet. Hierfür stellt der Kreis das hierfür erforderliche Personal sowie die notwendige
Infrastruktur zur Verfügung. Die Stadt Viersen hat keine Mitwirkungsrechte i.S.d. § 23 Abs. 3 GkG NRW bei der Erfüllung der Aufgaben.

Jedoch findet zum Abgleich von wünschenswerten Qualitätsstandards im ersten Quartal jeden Jahres auf Einladung des Kreises ein Austausch mit der
Fachbereichsleitung Personalverwaltung der Stadt Viersen statt.

Finanzierung:

Die Stadt erstattet dem Kreis die aufgrund der Aufgabendurchführung entstehenden Personal-,Sach- und Gemeinkosten pauschal  und auf Grundlage der
jeweils zu Beginn des Haushaltsjahres aktuellen KGSt-Materiale „Kosten eines Arbeitsplatzes“.

Hierbei werden auch die Personalkosten für eine Stelle (0,50 VZÄ) mit Besoldungsgruppe A10 berücksichtigt.

Sachkosten werden für einen ganzen Büroarbeitsplatz berücksichtigt, sofern an diesem Arbeitsplatz nicht weitere Aufgaben des Kreises wahrgenommen werden.

Die Gemeinkosten werden als prozentualer Zuschlag auf die vollen Jahres-Brutto-Personalkosten ermittelt.

(Quelle für Text und Bild: siehe Link)

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2025

Kontakt:

Kreis Viersen
Der Landrat
Rathausmarkt 3
41747 ViersenE-Mail: post@kreis-viersen.de


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