FAQ - Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Unterstützung erhalten Sie durch Ihren jeweiligen kommunalen Spitzenverband und über das Kontaktformular.
- Effiziente Leistungserbringung durch Nutzung von Synergieeffekten (einheitliche Behördennummer)
- Gewinnung, Qualifizierung und Schulung von Mitarbeitern, insbesondere auch im Hinblick auf Fachkräftemangel
- Schaffung attraktiver Arbeitsplätze und fach- und sachgerechte Vertretung Zukunftssicherung (Gewinnung von Fachkräften, Auslastung von Handlungseinheiten, Sicherstellung der Aufgabenvielfalt)
- Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (z.B. Vergabe, Schulen, Brandschutz)
- Erschließung von Ressourcen (z.B. Gewerbeflächen, Bäder, Teilnahme an Förderprogrammen)
Einen geeigneten Kooperationspartner finden Sie über die kommunalen Spitzenverbände, direkte Kontakte zu Nachbarkommunen oder über das Partnersuchformular im Portal Interkommunales.NRW
Zu Beginn eines interkommunalen Projekts legt jede Kommune einen Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungsbefugnis fest. Bei den im Portal Interkommunales.NRW eingestellten interkommunalen Projekten finden Sie jeweils den verantwortlichen Ansprechpartner.
Einen Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um das Portal Interkommunales.NRW finden Sie unter Kontakt oder direkt unter IKZ@Interkommunales.NRW

Ausstiegsmöglichkeiten können in der vertraglichen Vereinbarung individuell festgehalten werden. Ein Ausstieg sollte als ultima ratio gut überlegt sein, da er für den aussteigenden Partner eine Reihe von organisatorischen Aufgaben, den Aufbau von personellen Kapazitäten mit entsprechendem Fach- und Sachwissen, entsprechende IT-Technik, Räumlichkeiten und ggfs. Anschaffung von Fahrzeugen, Geräten etc. mit sich bringt.


Informationen und Beteiligung
Bei zunehmender Konkretisierung des Projekts sollte das Personal informiert werden, um Vorbehalte und Ängste gegenüber einer Kooperation frühzeitig zu überwinden.
Um Transparenz während der gesamten Projektphase sicherzustellen, empfiehlt es sich einen Lenkungskreis aus Vertretern aller beteiligten Kommunen zu bilden. Auf diese Weise kann ein regelmäßiger Informationsfluss hergestellt werden und die Kooperationspartner haben eine Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten im Projekt.
- betroffene Organisationseinheiten
- Personalvertretung
- Stadt- oder Gemeinderat
Die Beteiligten sollten angemessen und zeitnah über mögliche Risiken, Zwischenergebnisse und Erfolge informiert werden, die von Bedeutung für die kommunale Arbeit vor Ort sind.
Informiert werden sollte über
- den aktuellen Stand der Kooperation
- die Schwierigkeiten und Hindernisse
- die Gründe der Entscheidungsfindung
- die finanziellen Auswirkungen.
Nutzung des Online-Portals
Das Online-Portal Interkommunales.NRW steht allen Interessierten offen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW (Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW) hat mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen (Ansprechpartner: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), Abteilung 3 – Kommunales) die Kommunal Agentur NRW GmbH mit der Erstellung und dem Betrieb des Online-Portals Interkommunales.NRW beauftragt.
Nein. Sie können das Online-Portal Interkommunales.NRW regelmäßig nutzen oder auch nur ab und zu vorbeischauen.
Senden Sie uns Ihre interkommunalen Projekte, Verträge, Satzungen, Arbeitslisten, Pressemitteilungen, Veranstaltungen, Ratsvorlagen über den Kontaktlink, damit sie in das Online-Portal Interkommunales.NRW eingestellt werden können.
Anregungen für Veranstaltungen oder Vorträge aus Ihrem Haus sind ebenfalls gern gesehen.
Ja. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, nehmen Sie Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gern.
Über den Kontaktlink können Sie Ihre interkommunalen Projekte, Veranstaltungen, Verträge, Satzungen, Arbeitslisten, Pressemitteilungen, Ratsvorlagen etc. melden. Sie werden dann entweder direkt in das Online-Portal Interkommunales.NRW eingestellt oder Sie erhalten einen Rückruf mit der Bitte um weitere Informationen.
Derzeit ist noch keine Möglichkeit vorgesehen, dass Kommunen ihre Informationen selbst einstellen können.
Das Online-Portal Interkommunales.NRW ist aus der Sicht der Kommunen in NRW erstellt und bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich über interkommunale Zusammenarbeit im Allgemeinen bzw. über interkommunale Projekte zu ausgewählten Themen oder in einem definierten regionalen Umfeld zu informieren. Oder Sie klicken ganz einfach auf die Kommunen in der Karte oder gehen über “Suche…”
Nein. Die Muster dienen lediglich der Orientierung, welche Themen und Fragen grundsätzlich geregelt werden müssen/sollten. Die Anpassung auf die Verhältnisse der Partner vor Ort ist stets zwingend notwendig.
Schicken Sie eine E-Mail über den Kontaktlink. Dann wird alles Weitere veranlasst.
Das Online-Portal Interkommunales.NRW ist auf die Mithilfe der Kommunen angewiesen, um immer besser zu werden. Suchen Sie den Kontakt über den Kontaktlink und schildern Sie Ihr Problem. Es gibt sicher eine Lösung. Und andere Kommunen profitieren davon.
Jeder Mitarbeiter Ihrer Kommune, aber auch Mitglieder von Kreistagen, Räten und Bezirksvertretungen können sich rund um die interkommunale Zusammenarbeit informieren.
Die Kommunal Agentur NRW GmbH ist von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit der inhaltlichen Betreuung des Online-Portals Interkommunales.NRW beauftragt.
Die Kommunal Agentur NRW GmbH ist von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit der technischen Betreuung des Online-Portals Interkommunales.NRW beauftragt.
In das Online-Portal Interkommunales.NRW gelangen Informationen, die von der Kommune ins Internet eingestellt oder direkt von der Kommune gemeldet wurden.
Finanzen
Für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalens zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit liegen entsprechende Richtlinien vor.
Es werden immer wieder Förderprojekte aufgelegt. Ein Überblick bietet z.B. die NRW.Bank unter folgendem Link: http://www.nrwbank.de/de/foerderprodukte/produktsuche/index.html
Die Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie IKZ NRW) vom 18. Juli 2019 stellt einen Anreiz zur Identifizierung gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung dar. Sie bietet eine Anschubfinanzierung für den Mehraufwand der Einrichtung einer interkommunaler Kooperationen. Gefördert werden alle Kooperationen, die den notwendigen Aufwand für die Aufgabenwahrnehmung senken oder -einen Mehrwert im Rahmen des öffentlichen Interesses erreichen.
Sie regelt u.a. Folgendes:
- Mindestens eine Kommune muss aus NRW sein
- Ein Gremienbeschluss jeder Kommune muss vorliegen
- Auf Dauer angelegt, mind. 5 Jahre Bestand
- Aufgabenbereiche:
- Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Innere Verwaltung, Finanzwirtschaft, Sicherheit und Ordnung, Gebäude-und Liegenschaftsmanagement, Datenverarbeitung und Personal oder
- Aufgaben der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur
- andere Aufgabenbereiche
- 15 % Einsparung bei Personal- und Sachaufwendungen, dargestellt durch Gegenüberstellung des Aufwands
- Kein Nachweis der Kosteneinsparung, wenn
- wesentliche Verbesserung im öffentlichen Leistungsangebot (z.B. kürzere Zeit) oder
- nachhaltiger Beitrag, der ohne Kooperation nicht gleich wirksam erledigt werden kann (gemeinsame Entwicklung, Planung & Koordinierung)
- Vorzeitige Beendigung aus fachlichen Gründen ist nicht förderschädlich
- Gefördert werden
- Vorbereitungskosten, um die Kooperation ins Leben zu rufen
- Dienstleistungen Dritter (Gutachter, Berater, Moderatoren)
- Aufwendungen für projektbezogenes Personal
- Höhe des Förderbetrags:
- 80 % / 90 % bei Stärkungspaktkommunen
- Max. 150.000 € bei zwei Beteiligten, weitere 30.000 € für jeden weiteren
- Leuchtturmprojekte können eine höhere Förderung erhalten
Umsetzung
Das Online-Portal Interkommunales.NRW bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten Projekte in Ihrer Region zu finden, z.B. über eine interaktive Karte, eine Eingabe des Ortes oder eine Textsuche.
Rechtsformen
Die geeignete Rechtsform ergibt sich aus den Erwartungen und Zielen des Projekts und sollte rechtzeitig überlegt werden. Dabei sind auch personal- und steuerrechtliche Fragen zu klären.
Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist von vielen Faktoren (Aufgabe, Personal, Finanzen und Steuern etc.) abhängig und sollte rechtzeitig überlegt werden. Grundsätzlich möglich ist die Zusammenarbeit auf der Basis
- öffentlich-rechtliche Vereinbarung
- Zweckverband
- Eigenbetrieb
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- GmbH
- Inhouse-Geschäfte