Regionale Arbeitsgemeinschaft Stadt Düsseldorf – Kreis Mettmann – Rhein-Kreis Neuss
Düsseldorf, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss
Stadt Düsseldorf
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 619.477 (IT.NRW, Stand 29.03.2023)
Fläche: 217,41 km²
Regionale Zusammenarbeit
Das Ziel der Regionalen Arbeitsgemeinschaft ist es, die Kooperation zwischen der Stadt Düsseldorf, dem Kreis Mettmann und dem Rhein-Kreis Neuss auf den Ebenen der Politik und der Verwaltung in allen Handlungsfeldern des kommunalen bzw. regionalen Aufgabenspektrums zu fördern und die Region durch kooperative Maßnahmen zu stärken.
Die Stadt Düsseldorf, der Kreis Mettmann und der Rhein-Kreis Neuss schließen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Die Arbeitsgemeinschaft führt die Bezeichnung “Regionale Arbeitsgemeinschaft Stadt Düsseldorf – Kreis Mettmann – Rhein-Kreis Neuss”.
Die Regionale Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, alle kommunalen Angelegenheiten zu behandeln, durch die die Interessen der Stadt Düsseldorf, des Kreises Mettmann und des Rhein-Kreises Neuss oder der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemeinsam berührt werden.Die Arbeitsgemeinschaft bildet dabei einen interkommunalen Ausschuss und einen geschäftsführenden Ausschuss.
Der interkommunale Ausschuss setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz im interkommunalen Ausschuss führen abwechselnd jeweils für ein Jahr der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, der Landrat des Kreises Mettmann und der Landrat des Rhein-Kreises Neuss.
Die Aufgaben des interkommunalen Ausschusses ist die abschließende Behandlung aller Vorlagen des geschäftsführenden Ausschusses zur Weiterleitung von Anregungen und Beschlussvorschlägen an die Vertretungskörperschaften der Stadt Düsseldorf, des Kreises Mettmann und des Rhein-Kreises Neuss. Der interkommunale Ausschuss tagt mindest zwei mal jährlich tagen.
Der geschäftsführende Ausschuss besteht ebenfalls aus 12 Mitgliedern. Drei Mitglieder werden von dem Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, drei Mitglieder von dem Landrat des Kreises Mettmann und drei Mitglieder vom Landrat des Rhein-Kreises Neuss entsandt. Diese Mitglieder entstammen jeweils dem Kreise der Beigeordneten bzw. Dezernenten und können vertreten werden. Die Aufgaben des geschäftsführende Ausschuss betreffen die gemeinsamen Interessen der Kooperationspartner berührenden Angelegenheiten, insbesondere bereitet er die Vorlagen für den interkommunalen Ausschuss vor. Der geschäftsführende Ausschuss soll mindestens zwei Mal jährlich tagen. Er wird vom Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2011
Landeshauptstadt Düsseldorf
Marktplatz 2
40213 Düsseldorf
Telefon 0211-8991
Telefax 0211-8929222
info@duesseldorf.de
Diese Übersicht als PDF herunterladen