Interkommunale Brandverhütungsschauen

Erwitte, Bad Sassendorf

Stichworte:
Feuerwehr
Hauptverantwortlich: Erwitte
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 16.333  (IT.NRW, Stand 31.12.2022)
Fläche: 89,41 km²

Anlass:

Brandverhütungsschauen

Ziel:

Die Stadt Erwitte und die Gemeinde Bad Sassendorf verfolgen mit dieser Vereinbarung das Ziel, die brandschaupflichtigen Gebäude und Einrichtungen regelmäßig einer Brandverhütungsschau nach § 26 BHKG NRW zu unterziehen.

Umsetzung:

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Erwitte und der Gemeinde Bad Sassendorf haben sich die beiden Kommunen darauf geeinigt, gemeinsam regelmäßige Brandverhütungsschauen nach §26 BHKG NRW durchzuführen.

Für die Durchführung der Brandverhütungsschauen sind Spezialkentnisse erforderlich. Durch die interkommunale Zusammenarbeit soll eine rechtssichere
und effektive Dienstleistungserbringung sowie ein verbesserter Personal- und Sachmitteleinsatz erreicht werden.

Die Stadt Erwitte und die Gemeinde Bad Sassendorf vereinbaren, dass die Stadt Erwitte entsprechende Stellen(anteile) einrichtet und vorhält, um die Brandverhütungsschauen in der Stadt Erwitte sowie der Gemeinde Bad Sassendorf für die brandschaupflichtigen Gebäude und Einrichtungen durchzuführen.

In eigener Verantwortung erstellen die beiden Kommunen eine Liste mit allen brandschaupflichtigen Gebäuden und Einrichtungen. Die Brandverhütungsschauen werden gemäß den Vorgaben des S26 Absatz 1 Satz 4 BHKG NRW durchgeführt.

Nach erfolgter Brandschau wird den Kommunen der jeweilige (Mängel-) Bericht zugeleitet. Daraus resultierende Maßnahmen, insbesondere zur Behebung von Mängeln, setzen die Kommunen in eigener Zuständigkeit um, ggf. unter Anwendung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes .
Die Vereinbarungspartner verpflichten sich zu einem Austausch aller wesentlichen, Vorgänge und Informationen. Bei berechtigtem Interesse wird dem Beauftragten der Vereinbarungspartner ein Einblick in die Unterlagen/Akten gewährt.

Die Gemeinde Bad Sassendorf überträgt der Stadt Erwitte die entsprechenden Aufgaben (Delegation) gemäß 5 23 Absatz 2 Satz 1 GkG NRW.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Die Kommunen beteiligen sich mit ihrem Anteil an der Gesamtzahl der zu begutachtenden, brandschaupflichtigen Gebäude und Einrichtungen an den Kosten

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2024

Kontakt:

Stadt Erwitte
Am Markt 13

E-Mail: post@erwitte.de

Telefon: 02943/896-0


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