Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz

Dortmund, Hagen

Stichworte:
Gesundheit
Hauptverantwortlich: Dortmund
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Dortmund

Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 593 317 (31.12.2022, IT.NRW)
Fläche: 280,7 km²

Anlass:

Versorgung in der Notfallrettung

Ziel:

Die beiden Kommunen verfolgen das Ziel, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.

Umsetzung:

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Hagen legen die beiden beteiligten Kommunen Rahmenbedingungen fest, die eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherstellen sollen.

Hierdurch soll das bestehende Netz der notärztlichen Versorgung erweitert werden, um eine schnellstmögliche Betreuung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Durch eine Optimierung einer Aufgabenerledigung im Rahmen eines interkommunalen Telenotarztsystems werden langfristig Ressourcen gespart.

Hierzu legt die Vereinbarung fest, dass eine Telenotarztzentrale bei der Feuerwehr Dortmund angesiedelt wird. Die Aufgaben des Kernträgers übernimmt die Stadt Dortmund.

Perspektivisch soll eine technische Ausfallreserve bei der Feuerwehr Hagen aufgebaut werden.

Zum Zwecke der digitalen Vernetzung innerhalb des Telenotarztsystems ist die Stadt Dortmund beauftragt, mit anderen Kernträgern zusammenzuarbeiten. Die beteiligten Kommunen haben sich darauf geeinigt, zu diesem Zweck eine Trägergemeinschaft zu gründen.

(Quelle für Text und Bild: Siehe Links)

Finanzierung:

Das Telenotarztsystem stellt ein kostenbildendes Qualitätsmerkmal des Rettungsdienstes dar, ist dementsprechend gem. § 12 RettG NRW in der Bedarfsplanung mit zu berücksichtigen und gem. § 14 Abs. 1 RettG NRW durch die Krankenkassen zu refinanzieren.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2023

Kontakt:
Stadt Dortmund
Südwall 2-4
44122 Dortmund

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