Interkommunale Durchführung der Brandschau

Niederzier, Linnich, Inden, Titz, Langerwehe, Jülich

Stichworte:
Feuerwehr
Hauptverantwortlich: Niederzier
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Gmeinde Niederzier
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 14.180 (IT.NRW, 31.12.2022)
Fläche: 63,46 km²

Anlass:

Brandschau

Ziel:

Die Kommunen Jülich, Linnich, Inden, Titz, Niederzier und Langerwehe schließen als möchten Im Rahmen der Interkommunalen Zusamamenarbeit die Aufagben der Brandschau nach § 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 in der jeweils geltenden Fassung durchzuführen.

 

Umsetzung:

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung legen die beteiligten Kommunen Jülich, Linnich, Inden, Titz, Niederzier und Langerwehe fest, dass sich künftig die Gemeinde Niederzier dazu verpflichtet, sich im für die Vertragspartner die Aufgabe der Brandschau in der jeweils geltenden Fassung durchzuführen.

Hierzu wird ein erforderlicher Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten der Gemeinde Niederzier eingerichtet. Erforderliche Schreibkraftanteile für die Erstellung der Brandschutzberichte wird entsprechend bereitgestellt.

Die Berichte über durchgeführte Brandschauen werden von dem Brandschutztechniker über die jeweils zuständige örtliche Ordnungsbehörde an die Eigentümer, Besitzer oder
sonstige Nutzungsberechtigte des der Brandschau unterworfenen Objektes übersandt. Der Brandschutztechniker veranlasst ggf. die erforderlichen weiteren Maßnahmen (z. B. Terminvereinbarung einer Nachschau, Ausfertigung und Versendung der Gebührenbescheide) oder informiert die zuständige Bauaufsichtsbehörde, wenn deren Zuständigkeitsbereich betroffen ist. Die Bestimmung der Reihenfolge der Durchführung der Brandschau bestimmt der Brandschutztechniker je nach Gefährdungsgrad der einzelnen Objekte.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Die Vertragspartner verpflichten sich, Satzungen zur Erhebung von kostendeckenden Gebühren zu erlassen. Die Gebührensätze müssen in allen Städten und Gemeinden
gleich hoch sein. Grundlage der Gebührenberechnung ist die Gebührenkalkulation der Gemeinde Niederzier.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2013

Kontakt:

Gemeinde Niederzier
Rathausstraße 8
52382 Niederzier

Telefon: 0242 8840
E-Mail:  gemeinde@niederzier.de


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