Interkommunale Übernahme der Aufgaben des Veterinärwesens
Herten, Kreis Recklinghausen
Stadt Herten
Regierungsbezirk: Münster
Einwohner: 61 910 ( 31.12.2021, IT.NRW)
Fläche: 37,33 km²
Bündelung von Aufgaben
Die Beteiligten Kommunen verbinden mit Ihrer interkommaunlen Zusammenarbeit das Ziel, bestehende Qualitätsstandardts zu sichern und eine allgmeine Kostenreduzierung voranzutreiben.
Aus diesen Gründen
und wegen der besonderen Bedeutung, die dem Verbraucherschutz und der
Tiergesundheit zukommt, wollen die Vertragspartner die bisherige
vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit weiter fortführen. Die
nachfolgenden Regelungen tragen diesem Anspruch Rechnung.
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Herten und dem Kreis Recklinghausen wurde eine Zusammenlegung der Aufgabenbereiche des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung festgehalten.
Künftig übernimmt der Kreis Recklinghausen die Aufgaben der Kreisordnungsbehörde nach dem Tierschutzgesetz. Des Weiteren wird u.a. der Kreis die Aufgaben der Kreisordnungsbehörde nach dem Gesetz zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG) und den aufgrund des TierGesG erlassenen Vorschriften übernehmen. Hinzu kommen Aufgaben gemäß der Verordnung zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Auch die Aufgaben des Amtstierarztes werden durch den Kreis übernommen.
Sollte es im Rahmen der Veränderung von Gesetzen oder Verordnungen neue Aufgaben übertragen, werden, so werden diese auch vom Kreis wahrgenommen. Einhergehende stellenplanmäßige Veränderungen, sowie gebührenrechtliche Anpassungen sind möglichst zeitnah zwischen den Vertragsparteien zu klären, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Der Kreis stellt der Stadt die erarbeiteten Informationen über die Aufgabenerfüllung periodisch zur Verfügung.
Die Auswahl des Personals für den tierärztlichen/
wissenschaftlichen Bereich, der Lebensmittelüberwachung und dem oder dem Verwaltungsbereich obliegen dem Kreis.
Durch die Übernahme der Aufgaben werden seitens der Stadt Herten weiterhin Qualitätsstandards aufrechterhalten und Kosten eingespart.
(Quelle für Text und Bild: siehe Link)
Die Stadt übernimmt die für den Kreis durch die Aufgabenübertragung anfallenden anteiligen Arbeitsplatzkosten pauschal gemäß den Berechnungen der KGSt im Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2017
Stadtverwaltung Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 303 0
E-Mail: stadtverwaltung@herten.de
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