Aufgabenübernahme durch den Zweckverband Mobilität Münsterland
Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf
Zweckverband Mobilität Münsterland
Kreis Borken
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 373 582 (IT.NRW, 31.12.2021)
Fläche: 1.420,98 km²
Wahrnehmung des Öffentlichen Personalverkehrs
Die beteiligten Kreise verfolgen das Ziel, durch die interkommunale Zusammenarbeit den Zweckverband Mobilität Münsterland als zentralen kooptierenden Akteur für die Mobilität im Münsterland aufzubauen.
Aufgrund der Aufgaben des Zweckverbands Mobilität Münsterland bei der Koordination der Angebote des Schienenpersonenverkehrs und des öffentlichen Personenverkehrs ergeben sich Berührungspunkte zwischen Bus und Bahn.
Hieraus lassen sich Rationalisierungspotenziale und Synergieeffekte feststellen, sodass sich die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf mit dem ZVM im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf eine mandatierende Aufgabenübertragung geeinigt haben.
Die bisherige Zusammenarbeit der Kreise mit dem ZVM soll weiterentwickelt werden.
Der ZVM übernimmt die planerischen und organisatorischen Aufgaben, die den Kreisen als Aufgabenträger gemäß § 3 des ÖPNV-Gesetzes obliegen. Die politische Verantwortung für die Planung, Organisation und Ausgestaltung bleibt weiterhin in der Verantwortung der Kreise.
Für die Aufgabenerfüllung wird innerhalb des ZVM ein Fachbereich Bus eingerichtet. Des Weiteren sollen aufgrund thematischer Überschneidungen die Aufgabenbereiche des Sekretariats und der allg. Verwaltung auf mögliche Synergien überprüft werden.
Für eine geregelte Abstimmung und Kommunikation zwischen dem ZVM und Kreisen, bestimmen die Kreise entsprechende Ansprechpartner in ihren jeweiligen Kreisverwaltungen.
Durch jährliche Zielvereinbarung werden grundsätzlichen Aufgaben und Projekte in Form eines
Arbeitsprogramms zwischen dem ZVM und dem Kreis festgelegt.
Ebenfalls finden regelmäßige Gespräche zwischen den Kreisen und dem ZVM statt, in dem der aktuelle Stand der Aufgabenerfüllung besprochen wird und ggf. auf Problemen reagiert werden kann und entsprechende Maßnahmen zu Lösung eingeleitet werden können.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Die im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Kosten leiten sich aus den im jährlichen Arbeitsprogramm einvernehmlich festgelegten Aufgaben und Projekten sowie dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand des ZVM ab. Die Kosten werden von den entsprechenden Kreisen getragen.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2020
Kreis Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Telefon: 02861 681 100
E-Mail: info@kreis-borken.de
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