Wahrnehmung von Aufgaben der Eingliederungshilfe, für die die Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Bergisch Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis

Stichworte:
Soziales
Hauptverantwortlich: Bergisch Gladbach
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Bergisch Gladbach
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 111 645 (IT.NRW, 31.12.2021)
Fläche: 83,09 km²

Anlass:

Übertragung von Aufgaben

Ziel:

Der Zweck dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Durchführung der Sachbearbeitung im Bereich des Eingliederungshilfe durch den Rheinisch-Bergischen Kreis im Auftrag der Stadt Bergisch Gladbach.

Umsetzung:

In der Konferenz der Sozialdezernenten im Rheinisch Bergischen Kreis wurde am 8. November 2019 einvernehmlich beschlossen, dass der Rheinisch-Bergische Kreis die Prüfung, Entscheidung und Bearbeitung von Anträgen außerhalb des Sozialgesetzbuchs und damit auch der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch übernehmen soll.

Hierzu wird eine entsprechende Vereinbarung zwischen Stadt Bergisch Gladbach und dem Bergsichen Kreis getroffen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Durchführung der
Sachbearbeitung in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX durch den Rheinisch-Bergischen Kreis und in diesem Zusammenhang die eigenständige Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen aus diesem Rechtskreis. Diese Aufgabenfelder werden zukünftig durch den Rheinisch-Bergischen Kreis durchgeführt.

Die Sachbearbeitung zu Anträgen im Bereich der Eingliederungshilfe erfolgt insoweit nur im Auftrag der Stadt Bergisch Gladbach durch den Rheinisch-Bergischen Kreis, der hierzu alle notwendigen Entscheidungen dem Grunde und der Höhe nach in eigener Verantwortung trifft.

Im Falle eines Widerspruchs gegen einen vom Kreis erlassenen Verwaltungsakt prüft der Rheinisch-Bergische Kreis im Auftrag der Stadt Bergisch Gladbach, ob dem Widerspruch abgeholfen werden muss.

Der Rheinisch-Bergische Kreis übernimmt die Aufgabenerledigung für die Stadt Bergisch Gladbach als unter Beachtung der dort genannten gesetzlichen Fristen.

Die Stadt Bergisch Gladbach verpflichtet sich, den Kreis über relevante leistungsrechtliche Änderungen umgehend zu informieren.

Die übertragenen Aufgaben der Eingliederungshilfe werden in den Räumlichkeiten des Kreises
durch das Amt für Soziales und Inklusion wahrgenommen. Ausreichend qualifiziertes Personal und die erforderlichen Arbeitsmittel einschließlich der entsprechenden technischen Ausstattung für die Sachbearbeitung stellt der Kreis zur Verfügung.

Durch die Übernahme werden zeitliche Ressourcen eingespart und der Verwaltungsaufwand  für Stadt Bergisch Gladbach reduziert.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

 

Finanzierung:

Die Stadt Bergisch erstattet dem Kreis durch die Wahrnehmung der Aufgabe entstehenden Personal und Sachkosten. Die Sachkostenerstattung erfolgt dabei  in Höhe der für die einzelnen Leistungsfälle tatsächlich geleisteten und tabellarisch nachgewiesenen Aufwendungen.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2023

Kontakt:

Stadt Bergisch Gladbach

Konrad-Adenauer-Platz 1
51465 Bergisch Gladbach
Tel. 02202 14-0
E-Mail: info@bergischgladbach.de


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