Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Musikschule
Kreis Borken, Heek, Legden, Schöppingen, Ahaus
Kreis Borken
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 373 582 (IT.NRW, 31.12.2021)
Fläche: 1.420,98 km²
Stärkung des Bildungsangebots
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Projektkommunen soll die Musikschule der Stadt Ahaus ein gemeinsames musikalisches Bildungsangebot schaffen.
Durch die am 03.01.23 unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vereinbarung übernimmt die Stadt Ahaus für die beteiligten Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen die Durchführung der Aufgaben einer Musikschule und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Die beteiligten Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen verzichten für die Dauer dieser Vereinbarung auf den Betrieb einer eigenen, gleichartigen Musikschule und wirken bei der Aufgabendurchführung der Musikschule Ahaus mit.
Für die inhaltliche Mitwirkung der Gemeinden wurde ein entsprechender Arbeitskreis eingerichtet. Der Arbeitskreis setzt sich dabei aus Vertreter/innen der Stadt Ahaus und den Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen zusammen. Ebenfalls sind die Musikschulleitung, die Fördervereine der Musikschule und die Fachbereichsleitung des zuständigen Fachbereiches der Stadt Ahaus Mitglieder des Arbeitskreises.
Die beteiligten Gemeinden stellen die von der Musikschule für die musikalischen Angebote benötigten Unterrichtsräume unentgeltlich zur Verfügung. Sollten Räumlichkeiten angemietet werden müssen, tragen die jeweiligen Gemeinden die hierfür erforderlichen Kosten unmittelbar.
(Quelle für Text und Bild: Stadt Lünen und Links)
Die beteiligten Gemeinden leisten einen finanziellen Ausgleich, soweit die Aufgabenübertragung nicht aus den mit der Aufgabe zusammenhängenden Einnahmen finanziert werden kann.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2023
Kreis Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Telefon: 02861 681 100
E-Mail: info@kreis-borken.de
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