Interkommunale Zusammenarbeit der amtsärztlichen Dienste
Kreis Gütersloh, Kreis Warendorf
Kreis Gütersloh
Regierungsbezirk Detmold
Einwohner: 366.104 (IT.NRW, Stand 31.12.2021)
Fläche: 969,21 km2
Wechselseitige Übernahme von Aufgaben
Die Kreise Gütersloh und Warendorf wollen bei der Erstellung von Gutachten hinsichtlich der Arbeits- und Dienstunfähigkeit für Ihre eigenen Mitarbeiter zusammenarbeiten.
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (April 2018) haben die Kreise Gütersloh und Warendorf eine interkommunale Zusammenarbeit in der Ausstellung der Gutachten zur Dienstunfähigkeit. Zukünftige Untersuchungen werden dabei wechselseitig von den jeweils anderen Kreisen übernommen. Die untere Gesundheitsbehörde des Kreises Gütersloh
übernimmt im Wege der Delegation die Aufgabe des Ausstellens der Gutachten zur Dienstunfähigkeit des Kreises Warendorf. Die untere Gesundheitsbehörde des Kreises Warendorf übernimmt im Gegenzug diese Aufgabe für die Beschäftigten des Kreises Gütersloh.
Diese Form dieser wechselseitigen Durchführung fördert die Akzeptanz der Ergebnisse solcher Gutachten und Untersuchungen.
Das hierfür benötigte Personal wird von den jeweiligen Kreisen zur Verfügung gestellt.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2018
Kreisverwaltung Gütersloh
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
Telefon: 05241 850
E-Mail: kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de
Interkommunale Zusammenarbeit der amtsärztlichen Dienste
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold 203. Jahrg./ Nr.19
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