Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle
Bergisch Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leichlingen (Rhld.), Overath, Rösrath, Wermelskirchen
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Stadt Bergisch Gladbach
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 111.846 (IT.NRW, 31.12.2015)
Fläche: 83,09 km²
Einsparung personeller und finanzieller Ressourcen sowie Schaffung von Synergieeffekten
Ziel des Projekts ist die Reduzierung von Kosten sowie Qualitätssicherung und -verbesserung.
Kommunen haben im Rahmen des Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) die Möglichkeit, mit benachbarten Städten, Gemeinden oder Kreisen Kooperationen einzugehen. Somit haben der Rheinisch-Bergische Kreis und die Städte Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen, eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle einzurichten. Die Zuständigkeit obliegt der Stadt Bergisch Gladbach.
Zu den Aufgaben gehören u.a. Informationsveranstaltungen und Eignungsprüfungen für Bewerber, Beratung, Begleitung und Unterstützung der Bewerber, Vorbereitung und Durchführung der Adoptionsvermittlung, Durchführung gesetzlicher Adoptionsverfahren sowie Gesprächskreise und administrative Tätigkeiten. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt die Stadt Bergisch Gladbach die erforderlichen Fachkräfte, Räumlichkeiten sowie benötigte Sachmittel zur Verfügung.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Die anfallenden Kosten werden von den Kooperationspartner anteilig (je nach Einwohnerzahl) getragen.
2003
Adoptionsvermittlung, -beratung
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 14-2821, 14 -2812, 14-2815
Fax: 02202 14-702821, 14 -702812, 14-702815
E-Mail: adoption@stadt-gl.de