Durchführung der Beihilfebearbeitung

Rhein-Kreis Neuss, Dormagen

Stichworte:
Beihilfe Personal
Hauptverantwortlich: Rhein-Kreis Neuss
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Rhein-Kreis Neuss
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 450.026 (IT.NRW 31.12.2015)
Fläche: 576,52 km²
Anlass:

Komplexes Beihilferecht und Spezialwissen führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung.

Ziel:

Ziel des Projekts ist eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung.

Umsetzung:

Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Dormagen die Durchführung der Beihilfebearbeitung auf den Rhein-Kreis-Neuss übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt der Rhein-Kreis-Neuss Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung.

Bei der Stadt Dormagen fallen jährlich ca. 1.100 Beihilfeanträge an. Die Beihilfestelle des Kreises Neuss bearbeitet jährlich ca. 10.000 Anträge.

Gleichlautende Vereinbarungen wurden bereits mit den Städten Korschenbroich und Grevenbroich sowie den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen geschlossen.

Finanzierung:

Die Kosten erfolgen über eine Fallpauschale in Höhe von 20 Euro pro bearbeitetem Beihilfeantrag.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2009

Kontakt:
Beihilfestelle Rhein-Kreis-Neuss
Lindenstraße 2-16
41516 Grevenbroich

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