Übernahme von Aufgaben der Vollstreckungsbehörde
Leichlingen (Rhld.), Odenthal
Kämmerei VollstreckungDiese Übersicht als PDF herunterladen
Einsparung von Aufwand und Kosten sowie die Nutzung von Synergieeffekten.
Ziel der Kooperation ist die Sicherstellung einer effektiven und wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung sowie ein optimaler Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen.
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat die Gemeinde Odenthal die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde auf die Stadt Leichlingen übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt die Stadt Leichlingen geeignetes Personal zur Verfügung.
Die anfallenden Personal- und Personalnebenkosten werden durch die Gemeinde Odenthal getragen. Zudem wurde ein finanzieller Ausgleich – in Höhe von 85 % der erhobenen Gebühren des odenthaler Gebiets – für die Stadt Leichlingen vereinbart. Die restlichen 15 % der Gebühren werden der Gemeinde quartalsweise überwiesen.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2018