Durchführung der Reisekostenabrechnung
Rhein-Kreis Neuss, Rommerskirchen, Jüchen, Grevenbroich
Kämmerei PersonalDiese Übersicht als PDF herunterladen
Rhein-Kreis Neuss
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 450.026 (IT.NRW 31.12.2015)
Fläche: 576,52 km²
Komplexes Reisekostenrecht erfordert Spezialwissen
Ziel des Projekts ist eine verbesserte qualitative und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung.
Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) haben die Kommunen Rommerskirchen, Jüchen und Grevenbroich die Durchführung der Reisekostenabrechnung auf den Rhein-Kreis-Neuss übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt der Rhein-Kreis-Neuss Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung.
Die Kosten erfolgen über eine Fallpauschale in Höhe von 15 Euro pro bearbeitetem Reisekostenantrag.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2002/2004/2009
Reisekostenstelle Rhein-Kreis-Neuss Carsten Schmitz Telefon: 02181 601-7129 E-Mail: carsten.schmitz@rhein-kreis-neuss.de