Literatur


AutorLiteratur
Bayr. Landesamt für Steuern vom 18. Juni 2021Umsatzsteuerrechtliche Bewertung
Becker, Liv / Lauerburg, Kerstin / Dellbrügge, Mona / Schierz, Sara / Müller, Michael / Junggeburth, Daria / Spreter, RobertInterkommunale Kooperation als Schlüssel zur Energiewende – Erfolgsfaktoren und Handlungsempfehlungen für Kommunen
Beier, Markus / Matern, AntjeStadt-Umland-Prozesse und interkommunale Zusammenarbeit – Stand und Perspektiven der Forschung
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Münster, KölnRunderlass- Interkommunale Shared Service Center (SSC)
Bischoff, Ivo / Bergholz, Christian / Blaeschke, FrédéricBürgerpräferenzen zum Thema interkommunale Zusammenarbeit
Boxhammer, Sonja3D-Modell für Ostwestfalen-Lippe – ein Beispiel gelebter interkommunaler Zusammenarbeit
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Interkommunale Kooperation in der Städtebauförderung
Bundesministerium der Justiz Kommunale Aufgabendurchführung und Umsatzsteuer (§ 2b UStG)
Cortner, HeinzDie Vollstreckung – Ein Außenseiter der Verwaltung? Außenseiter brauchen mehr Zuneigung
DStGB Deutscher Städte- und GemeindebundInterkommunale Zusammenarbeit
Dahlbeck, Elke / Flögel, Franz / Langguth, Florian / Schlieter, DajanaInterkommunale Kooperation – Eine Kurzexpertise im Rahmen des MORO Forschungsfeldes Lebendige Regionen (September 2017) I
Depner, GeraldDie Beihilfeumlagegemeinschaft der kvw Westfalen-Lippe, Jahrgang 2013 Heft April
Deutscher StädtetagZukunft der Innenstadt – Positionspapier des Deutschen Städtetages
Dodt, WernerInterkommunale Kooperation im Märkischen Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer, Heft April 2013
Driesch, Christoph von denDie Städteregion Aachen als Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit, Heft April 2013
EILDIENST- Verbandszeitschrift des Landkreistag Nordrhein-Westfalen (06/2023)Nicht ohne Einander- Interkommunaels.NRW stellt sich in einem Gastbeitrag vor.
Ehlers, AnikaAzubi-kommunal.de ist ein Wegweiser in die Kommunalverwaltung!
Frick, Hans-Jörg / Hokkeler, MichaelInterkommunale Zusammenarbeit – Handreichung für die Kommunalpolitik
Fromme, ThomasIm Fokus: Trend zur interkommunalen Zusammenarbeit – die Servicestelle Personal beim Kreis Warendorf
Funke, StefanDie Servicestelle Personal beim Kreis Warendorf, Heft April 2013
Gericke, Dr. Olaf / Schulze Pellengahr, Dr. Christian / Sommer, Dr. Martin / Zwicker, Dr. Kai / Lewe, Markus / Ehling, Klaus Vor und nach Corona gut aufgestellt: Lohnenswerte und nachhaltige Investitionen in den Münsterlandtourismus
Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbHEhrenamt 4.0 – gemeinsam stark im ländlichen Raum
Gluth, Eric Joachim Eurode – auf dem Weg zu einem geeinten Europa
Grüterich, TobiasDie Amtliche Stadtkarte im Kreis Mettmann
Haase, ChristianInterkommunale Zusammenarbeit im Kreis Höxter, Heft April 2013
Hallmann, AnnetteNachwuchsförderung goes interkommunal – ein „Sieben-Meilenstein“ für echte Zusammenarbeit
Herrmann, Dorothea / Papendell-Illés, BeateIn Zukunft Führen – innovatives interkommunales Qualifizierungsprogramm für Nachwuchskräfte
Hochbahn, Christoph Starkes Netzwerk für die Zukunft der Innenstädte
Hoppenberg, HansZusammengehen der Stadt Barntrup und der Gemeinden Dörentrup, Extertal und Kalletal, Heft April 2013
Hornemann, BettinaIndustriegeschichte zusammen erzählen – Südwestfalen und das Ruhrgebiet machen gemeinsame Sache
Hähn, BirgitVerstärkung kreisweiter kommunaler Ordnungsdienste durch interkommunale Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde
Hüsing, Christoph Interkommunale Zusammenarbeit im Kreis Coesfeld – E-Akte verbessert Verwaltungsabläufe
Jochheim-Wirtz, Christoph / Schürmann, MatthiasE-Government in Südwestfalen: Die geokodierte interkommunale Adressdatenbank
Jung, Anna / Koldert, Bernhard / Reuschel / SaskiaInterkommunale Schulkooperationen: Hemmnisse und Ansätze zu ihrer Bewältigung.
Jung, Anna / Reuschel, SaskiaSchulkooperationen in Köln und Umland
Kleemeier, Christina / Kladeck, ChristianInklusive Schullandschaft im Kreis Herford – Eine gemeinsame Aufgabe für die Region
Kommunal Agentur NRWTeilnehmerliste Landpreis IKZ 2022
Kommunale Spitzenverbände NRW, Ministerium für Schule und Bildung NRWInterkommunale Zusammenarbeit erfolgreich gestalten – Ein Leitfaden für Träger öffentlicher Schulen
Kruse, MarkusDie Kommunale ADV- Anwendergemeinschaft West, Heft April 2013
Krümpelmann, Rita / Terhart, Philipp 10 Jahre KAoA im Kreis Borken im Kontext eines sich wandelnden Ausbildungsmarktes
Lauerburg, Kerstin / Dellbrügge, Mona / Schierz, Sara / Finus, Oliver / Becker, Liv Anne / Junggeburth, Daria Interkommunale Kooperation als Schlüssel zur Energiewende
Lenk, Thomas / Reichardt, Tim und Rottmann, Oliver NRW.BankInterkommunale Zusammenarbeit im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement
Lennep, Hans-Gerd vonNovellierung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit, Heft April 2013
Linder, Bernd-Ulrich / Hinrichs, JensAufbau einer kommunalen Geodateninfrastruktur in interkommunaler und interdisziplinärer Zusammenarbeit
Löbhard-Mann, CorneliaInterkommunales.NRW – In Deutschland ganz vorn!
Löbhard-Mann, Cornelia in EILDIENST- Verbandszeitschrift des Landkreistag Nordrhein-Westfalen (06/2023)Nicht ohne Einander Fortführung des etablierten Online-Portals Interkommunales.NRW der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW
Marx, Christina Verantwortungsgemeinschaft in der Kommune – Kooperationen im Kreis Euskirchen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRWKommunale Koordinierungsstellen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenErlass IKZ Shared Services
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenAntrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenInterkommunale Zusammenarbeit – Stand und Perspektiven
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterin Scharrenbach: Interkommunale Zusammenarbeit – preiswürdig!
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenRichtlinie für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenVerwendungsnachweis nach der Richtlinie für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
Oberfinanzdirektion Frankfurt am MainUmsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
Prof. Dr.-Ing. Steinebach, Gerhard Interkommunale Kooperation als Chance – Grundregeln für den Erfolg
Prof. Wékel, Julian / Ohnsorge, David Planungspraxis regionaler Initiativen und interkommunaler Kooperationen – Neue Materialien zur Planungskultur
Regionaler Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg/AhrweilerDIEREGION – Das :rak Magazin
Richardt, Michael / Eikenberg, FlorianWissensaustausch im Kreis Paderborn – Der Kreis Paderborn unterstützt die Stadt Paderborn bei der Digitalisierung ihrer Bauakten
Rosenfeld / Martin T. W., Bischoff / Ivo, Bergholz / Christian, Melch / Simon, Haug / Peter, Blaeschke / Frédéric Interkommunale Kooperation ist deutlich im Kommen – Ergebnisse einer Kommunalbefragung des IWH und der Universität Kassel
Rosenfeld, Martin / Bischoff, Ivo u.a.Im Fokus: Interkommunale Kooperation ist deutlich im Kommen – Ergebnisse einer Kommunalbefragung des IWH und der Universität Kassel
Schmidtmann, Erik / Kopf, TorstenInterkommunale Zusammenarbeit ist anerkanntes Handlungsinstrument
Schneider, Dr. Bernd JürgenHandbuch interkommunale Zusammenarbeit Nordrhein-Westfalen (Buchhandel)
Schröder, Dr. Richard / Rullmann, Marit„Ecken im Kreis“ – Herausforderungen und Chancen nach fünf Jahren Regionaler Bildungsnetzwerkarbeit
Schulze Pellengahr, Dr. Christian / Täger, Sebastian / Borgmann, Richard / Sendermann, WilhelmMehr Mobilität im Kreis Coesfeld
Schäfer, Stephan und Stasik, Dr. JakobEuGH zu kommunaler Abfallentsorgung – Zusam­mentun macht wieder Sinn
Sloot, StefanEin Weg der kommunalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der INSPIRE im Kreis Steinfurt
Staatssekretär Dr. Jan HeinischInterkommunales.NRW 2. Projekt
Steffan, Mira / Maurer, Dr. Jörg / Udelhoven, JensErfolgreiche Kooperationsmodelle zwischen Polizei und Ordnungsämtern im Rhein-Sieg-Kreis
Stolte, MichaelInterkommunales touristisches Infrastrukturmanagement im Kreis Höxter
Tepe, Dr. LinusDigitalisierung vernetzt angehen
Trapp, Jan Hendrik / Hanke, Stefanie / Riechel, Robert / Deffner, Jutta / Zimmermann, Martin / Stein, Melina / Felmeden, Jörg / Franz, Annegret Lebensqualität und Daseinsvorsorge durch interkommunale Kooperation – Ein Leitfaden für Kommunen in ländlich geprägten Regionen
Triesch, GabiDemografieaktive Qualifizierung in Kommunen und Kreisen
Uebber, Daniel Gemeinsam erreichen wir mehr – ordnungspartnerschaftliche Kooperationen der Kreispolizeibehörde Mettmann
Vahlhaus, JürgenKreis Recklinghausen: Schiedsbezirke Online – Schlichten statt Richten
Wellmann, AnneZukunftsperspektiven interkommunaler Zusammenarbeit, Heft April 2013

Gesetze


    KürzelGesetz
    Behindertengleichstellungsgesetz NRWGesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG NRW)
    Bestattungsgesetz NRWGesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen
    BHKGGesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
    BürgerentscheidDVOVerordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides
    Denkmallisten-VerordnungVerordnung über die Führung der Denkmalliste
    DSchGGesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz)
    DSG NRWDatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
    EGovG NRWGesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen)
    Förderrichtlinie IKZ NRWRichtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie IKZ NRW)
    GFG 2016Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2016 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2016)
    GkG NRWGesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
    GO NRWGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
    IFG NRWGesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen)
    KAGKommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
    KrO NRWKreisordnung  für das Land Nordrhein-Westfalen
    Kulturfördergesetz NRWGesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen
    LAbfGAbfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz)
    Landespressegesetz NRWPressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
    LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz)
    LGGesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz)
    LVerbOLandschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
    LWGWassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz)
    LZG NRWVerwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz)
    MeldDÜV NRWVerordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen (Meldedatenübermittlungsverordnung)
    MG NRWMeldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldegesetz NRW)
    OBGGesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz
    PStVO NRWVerordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung NRW)
    SchfkVOVerordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung)
    SchulGSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW)
    Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und BodenverbändeLink
    StrWG NRWStraßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
    TVgG – NRWGesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
    Verfassung für das Land Nordrhein-WestfalenVerfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
    VO zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-WestfalenVerordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
    VwVfG NRWVerwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
    VwVG NRWVerwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW)

    Urteile und Beschlüsse


    UrteilAktenzeichenDatumTenorLinkSchlagworte
    22 CS 15.483Beschluss vom 29. April 2015Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; Abwehranspruch einer Nachbargemeinde; interkommunales Abstimmungsgebot; Planungserfordernis als ungeschriebener öffentlicher Belang; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds; optisch bedrängende Wirkung auf das OrtsbildLinkAbstimmungsgebot
    N 12.215011.03.2013Bebauungsplan, Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als besondere Ausprägung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 7 BauGB.LinkAbstimmungsgebot
    15 ZB 09.116901. Dez 09Errichtung eines Abwehrzaunes gegen Schwarzwild auf gemeindefreiem Gebiet, interkommunales Abstimmungsgebot https://openjur.de/u/480800.htmlAbstimmungsgebot
    22 CS 08.3194Beschluss vom 3. Februar 2009Windkraftanlagen, Planungshoheit benachbarter Gemeinden, interkommunales AbstimmungsgebotLinkAbstimmungsgebot
    15 ZB 09.116901. Dez 09Errichtung eines Abwehrzaunes gegen Schwarzwild auf gemeindefreiem Gebiet, interkommunales Abstimmungsgebot https://openjur.de/u/480800.htmlLink
    22 CS 15.483Beschluss vom 29. April 2015Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; Abwehranspruch einer Nachbargemeinde; interkommunales Abstimmungsgebot; Planungserfordernis als ungeschriebener öffentlicher Belang; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds; optisch bedrängende Wirkung auf das OrtsbildLinkImmissionsschutz
    22 CS 08.3194Beschluss vom 3. Februar 2009Windkraftanlagen, Planungshoheit benachbarter Gemeinden, interkommunales AbstimmungsgebotLinkPlanungshoheit
    22 CS 15.483Beschluss vom 29. April 2015Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; Abwehranspruch einer Nachbargemeinde; interkommunales Abstimmungsgebot; Planungserfordernis als ungeschriebener öffentlicher Belang; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds; optisch bedrängende Wirkung auf das OrtsbildLinkPlanungsrecht
    N 12.215011.03.2013Bebauungsplan, Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als besondere Ausprägung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 7 BauGB.LinkPlanungsrecht
    22 CS 15.483Beschluss vom 29. April 2015Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; Abwehranspruch einer Nachbargemeinde; interkommunales Abstimmungsgebot; Planungserfordernis als ungeschriebener öffentlicher Belang; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds; optisch bedrängende Wirkung auf das OrtsbildLinkWindkraftanlagen
    22 CS 08.3194Beschluss vom 3. Februar 2009Windkraftanlagen, Planungshoheit benachbarter Gemeinden, interkommunales AbstimmungsgebotLinkWindkraftanlagen
    5 CN 1.0921. Jan 10Träger von Kindertageseinrichtungen, die auch einen außerhalb des Gemeindegebietes nachgefragten pädagogischen Bedarf decken (hier: Waldorfkindergärten), dürfen bei der Förderung von Kindergärten nicht benachteiligt werden. Interkommunaler Kostenausgleich zwischen Wohnortgemeinde und Standortgemeinde Finanzierung von Kindertageseinrichtungen https://openjur.de/u/162509.htmlFinanzierung Kostenausgleich
    5 CN 1.0921. Jan 10Träger von Kindertageseinrichtungen, die auch einen außerhalb des Gemeindegebietes nachgefragten pädagogischen Bedarf decken (hier: Waldorfkindergärten), dürfen bei der Förderung von Kindergärten nicht benachteiligt werden. Interkommunaler Kostenausgleich zwischen Wohnortgemeinde und Standortgemeinde Finanzierung von KindertageseinrichtungenLinkKindertageseinrichtung
    C 51/15 Europäischer Gerichtshof Remondis Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt Art. 4 Abs. 2 EUV – Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt Interne Organisation der Mitgliedstaaten Gebietskörperschaften Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten für die Ausführung öffentlicher Aufgaben Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff des „öffentlichen Auftrags“LinkAbfallentsorgung
    C 51/15Europäischer Gerichtshof Remondis Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt Art. 4 Abs. 2 EUV – Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt Interne Organisation der Mitgliedstaaten Gebietskörperschaften Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten für die Ausführung öffentlicher Aufgaben Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff des „öffentlichen Auftrags“LinkRemondis
    C 51/15Europäischer Gerichtshof Remondis Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt Art. 4 Abs. 2 EUV – Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt Interne Organisation der Mitgliedstaaten Gebietskörperschaften Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten für die Ausführung öffentlicher Aufgaben Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff des „öffentlichen Auftrags“LinkVergabe
    C 51/15Europäischer Gerichtshof Remondis Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt Art. 4 Abs. 2 EUV – Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt Interne Organisation der Mitgliedstaaten Gebietskörperschaften Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten für die Ausführung öffentlicher Aufgaben Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff des „öffentlichen Auftrags“LinkZweckverband
    VII-Verg 17/06Beschluss vom 21. Juni 2006 Die Zuständigkeitsübertragung auf einen Zweckverband für bestimmte Aufgaben ist im Rechtssinn nicht als ein öffentlicher Auftrag zu bewerten. Die Gründung des Entsorgungszweckverbandes, die Übertragung von Entsorgungsaufgaben und die Unterbeauftragung der R… AöR unterliegt nicht dem Vergaberecht.LinkAbfallentsorgung
    VII-Verg 26/1209. Jan 13Elektrizitäts- und Gasnetz interkommunale Netzgesellschaft Einbindung eines strategischen PartnersLinkElektrizitäts- und Gasnetz
    VII-Verg 26/1209. Jan 13Elektrizitäts- und Gasnetz interkommunale Netzgesellschaft Einbindung eines strategischen PartnersLinkNetzgesellschaft
    VII-Verg 17/06Beschluss vom 21. Juni 2006Die Zuständigkeitsübertragung auf einen Zweckverband für bestimmte Aufgaben ist im Rechtssinn nicht als ein öffentlicher Auftrag zu bewerten. Die Gründung des Entsorgungszweckverbandes, die Übertragung von Entsorgungsaufgaben und die Unterbeauftragung der R… AöR unterliegt nicht dem Vergaberecht.LinkVergaberecht
    VII-Verg 17/06Beschluss vom 21. Juni 2006Die Zuständigkeitsübertragung auf einen Zweckverband für bestimmte Aufgaben ist im Rechtssinn nicht als ein öffentlicher Auftrag zu bewerten. Die Gründung des Entsorgungszweckverbandes, die Übertragung von Entsorgungsaufgaben und die Unterbeauftragung der R… AöR unterliegt nicht dem Vergaberecht.LinkZweckverband
    Verg 8/1403.12.20141. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist eine marktfähige Leistung, die grundsätzlich nach den Regeln des Vergaberechts im Wettbewerb zu vergeben ist.
    2. Eine Vereinbarung zwischen zwei kommunalen Gebietskörperschaften, die alle Tatbestandsmerkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllt, ist nicht allein deshalb „vergaberechtsfrei“, weil sie eine delegierende Aufgabenübertragung beinhaltet.
    3. Zusammenarbeit ist schon begrifflich mehr als bloße Leistung gegen Bezahlung und beinhaltet ein bewusstes Zusammenwirken bei der Verrichtung einer Tätigkeit zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels.
    4. Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU meint eine Zusammenarbeit, das auf einem kooperativen Konzept beruht und bei dem jeder Beteiligte einen Beitrag zur gemeinsamen Ausführung einer öffentlichen Dienstleistung erbringt.
    5. Für eine vergaberechtsfreie Kooperation reicht es nicht aus, wenn sich der „Beitrag“ eines Vertragspartners darauf beschränkt, den anderen für die Erbringung einer Leistung
    LinkAbfallentsorgung
    Verg 8/1403.12.20141. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist eine marktfähige Leistung, die grundsätzlich nach den Regeln des Vergaberechts im Wettbewerb zu vergeben ist.
    2. Eine Vereinbarung zwischen zwei kommunalen Gebietskörperschaften, die alle Tatbestandsmerkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllt, ist nicht allein deshalb „vergaberechtsfrei“, weil sie eine delegierende Aufgabenübertragung beinhaltet.
    3. Zusammenarbeit ist schon begrifflich mehr als bloße Leistung gegen Bezahlung und beinhaltet ein bewusstes Zusammenwirken bei der Verrichtung einer Tätigkeit zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels.
    4. Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU meint eine Zusammenarbeit, das auf einem kooperativen Konzept beruht und bei dem jeder Beteiligte einen Beitrag zur gemeinsamen Ausführung einer öffentlichen Dienstleistung erbringt.
    5. Für eine vergaberechtsfreie Kooperation reicht es nicht aus, wenn sich der „Beitrag“ eines Vertragspartners darauf beschränkt, den anderen für die Erbringung einer Leistun
    LinkAufgabenübertragung
    OLG KoblenzVerg 8/1403.12.20141. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist eine marktfähige Leistung, die grundsätzlich nach den Regeln des Vergaberechts im Wettbewerb zu vergeben ist. 2. Eine Vereinbarung zwischen zwei kommunalen Gebietskörperschaften, die alle Tatbestandsmerkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllt, ist nicht allein deshalb „vergaberechtsfrei“, weil sie eine delegierende Aufgabenübertragung beinhaltet.
    19 A 160/1221. Feb 13gebietsübergreifende Schulentwicklungsplanung Die Grundrechte des Schülers aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 LV NRW, Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG auf Erziehung und Bildung sowie der Eltern aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, die Erziehung und Bildung ihres Kindes zu bestimmen, können auch das Recht einschließen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus den bestehenden öffentlichen Schulen die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll. Die Forderung des Schulträgers an die Schulleiter, die Schulaufnahme von der Gemeindezugehörigkeit abhängig zu machen, ist keine zulässige Rahmenfestlegung im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW. Rahmenfestlegungen im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW sind alle Anordnungen des Schulträgers, welche er auf der Grundlage schulorganisationsrechtlicher Aufgabenzuweisungsnormen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Schulaufnahme trifft.LinkRahmenfestlegung
    19 A 160/1221. Feb 13gebietsübergreifende Schulentwicklungsplanung Die Grundrechte des Schülers aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 LV NRW, Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG auf Erziehung und Bildung sowie der Eltern aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, die Erziehung und Bildung ihres Kindes zu bestimmen, können auch das Recht einschließen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus den bestehenden öffentlichen Schulen die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll. Die Forderung des Schulträgers an die Schulleiter, die Schulaufnahme von der Gemeindezugehörigkeit abhängig zu machen, ist keine zulässige Rahmenfestlegung im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW. Rahmenfestlegungen im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW sind alle Anordnungen des Schulträgers, welche er auf der Grundlage schulorganisationsrechtlicher Aufgabenzuweisungsnormen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Schulaufnahme trifft.LinkSchulaufnahme
    19 A 160/1221. Feb 13gebietsübergreifende Schulentwicklungsplanung Die Grundrechte des Schülers aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 LV NRW, Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG auf Erziehung und Bildung sowie der Eltern aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, die Erziehung und Bildung ihres Kindes zu bestimmen, können auch das Recht einschließen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus den bestehenden öffentlichen Schulen die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll. Die Forderung des Schulträgers an die Schulleiter, die Schulaufnahme von der Gemeindezugehörigkeit abhängig zu machen, ist keine zulässige Rahmenfestlegung im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW. Rahmenfestlegungen im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW sind alle Anordnungen des Schulträgers, welche er auf der Grundlage schulorganisationsrechtlicher Aufgabenzuweisungsnormen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Schulaufnahme trifft.LinkSchulentwicklungsplanung
    15 A 943/82 06.05.1986Selbstverwaltungsrecht; Planungshoheit der Gemeinden; Gemeindefriedhof auf fremder GemarkungLinkFriedhof
    15 A 943/8206.05.1986Selbstverwaltungsrecht; Planungshoheit der Gemeinden; Gemeindefriedhof auf fremder GemarkungLinkPlanungshoheit
    VerfGH 24/1219. Mai 15Der Verteilungsmaßstab für Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz an pflichtig teilnehmende Gemeinden ist für die Jahre 2011 und 2012 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil der Gesetzgeber in dringlicher Lage unter Heranziehung finanzwissenschaftlichen Sachverstandes auf Basis der bestmöglich verfügbaren Datenlage entschieden hat.LinkKonsolidierungshilfen
    VerfGH 24/1219. Mai 15Der Verteilungsmaßstab für Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz an pflichtig teilnehmende Gemeinden ist für die Jahre 2011 und 2012 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil der Gesetzgeber in dringlicher Lage unter Heranziehung finanzwissenschaftlichen Sachverstandes auf Basis der bestmöglich verfügbaren Datenlage entschieden hat.LinkStärkungspakt
    6 K 2116/12 06.03.14Bauvorbescheid : Die Relevanzschwelle für das interkommunale Abstimmungsgebot liegt deutlich unter den konkret festzustellenden schädlichen Auswirkungen im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB.LinkAbstimmungsgebot Einkaufszentrum
    6 K 1111/15 30. Okt 15Immissionsschutzrecht, Lärm, Sportanlage, interkommunale Organisation des Bereitschaftsdienstes https://openjur.de/u/867275.htmlLink
    3 L 229/15Beschluss vom 6. Juli 2015Eine Kommune kann sich gegen ein Vorhaben auf dem Gebiet der Nachbarkommune gerichtlich zur Wehr setzen, wenn die baurechtliche Zulassung des Vorhabens auf einer Planung beruht, die nicht hinreichend im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt ist. Insbesondere kann sich die betroffene Kommune darauf berufen, dass ein angegriffenes Einzelhandelsvorhaben (negative) städtebauliche Auswirkungen auf ihren zentralen Versorgungsbereich besitzt (hier verneint). https://openjur.de/u/854157.htmlLink
    6 K 1111/15 30. Okt 15Immissionsschutzrecht, Lärm, Sportanlage, interkommunale Organisation des Bereitschaftsdienstes https://openjur.de/u/867275.htmlImmissionsschutz
    3 L 229/15Beschluss vom 6. Juli 2015Eine Kommune kann sich gegen ein Vorhaben auf dem Gebiet der Nachbarkommune gerichtlich zur Wehr setzen, wenn die baurechtliche Zulassung des Vorhabens auf einer Planung beruht, die nicht hinreichend im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt ist. Insbesondere kann sich die betroffene Kommune darauf berufen, dass ein angegriffenes Einzelhandelsvorhaben (negative) städtebauliche Auswirkungen auf ihren zentralen Versorgungsbereich besitzt (hier verneint).LinkPlanungsrecht
    6 K 1111/1530. Okt 15Immissionsschutzrecht, Lärm, Sportanlage, interkommunale Organisation des BereitschaftsdienstesLinkSportanlage
    7 K 2314/11 04. Mai 12Akteneinsicht in die Stellungnahmen der Fachdezernate der Bezirksregierung zu der von der Gemeinde X1. und der Stadt L1. beauftragten Machbarkeitsstudie für das interkommunale Gewerbegebiet durch Übersendung von Ablichtungen zu gewähren, soweit darin Umweltinformationen enthalten sind.LinkAkteneinsicht
    7 K 2314/1104. Mai 12Akteneinsicht in die Stellungnahmen der Fachdezernate der Bezirksregierung zu der von der Gemeinde X1. und der Stadt L1. beauftragten Machbarkeitsstudie für das interkommunale Gewerbegebiet durch Übersendung von Ablichtungen zu gewähren, soweit darin Umweltinformationen enthalten sind.LinkMachbarkeitsstudie
    7 K 2314/1104. Mai 12Akteneinsicht in die Stellungnahmen der Fachdezernate der Bezirksregierung zu der von der Gemeinde X1. und der Stadt L1. beauftragten Machbarkeitsstudie für das interkommunale Gewerbegebiet durch Übersendung von Ablichtungen zu gewähren, soweit darin Umweltinformationen enthalten sind.LinkUmweltinformationen
    26 L 768/14 27. Mai 14Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Kreises Tenor: 1. Zweck des § 24 Abs. 1 LBG NRW ist die Befriedigung eines dienstlichen Bedürfnisses, welche durch die vorzunehmende Abordnung bewirkt werden soll. Das Vorliegen eines solchen ist damit sowohl Tatbestandsvoraussetzung im Rahmen der Vorschrift als auch maßgeblicher öffentlicher Abwägungsbelang im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung. 2. Im Rahmen einer nach § 24 Abs. 1 LBG NRW zu treffenden Ermessensentscheidung hat der Dienstherr zugrunde zu legen, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen wird, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. 3. Zu den weiteren Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 24 Abs. 1 LBG NRW.LinkAbordnung
    26 L 768/14 27. Mai 14Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Kreises Tenor: 1. Zweck des § 24 Abs. 1 LBG NRW ist die Befriedigung eines dienstlichen Bedürfnisses, welche durch die vorzunehmende Abordnung bewirkt werden soll. Das Vorliegen eines solchen ist damit sowohl Tatbestandsvoraussetzung im Rahmen der Vorschrift als auch maßgeblicher öffentlicher Abwägungsbelang im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung. 2. Im Rahmen einer nach § 24 Abs. 1 LBG NRW zu treffenden Ermessensentscheidung hat der Dienstherr zugrunde zu legen, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen wird, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. 3. Zu den weiteren Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 24 Abs. 1 LBG NRW.LinkErmessen
    24 K 1012/0905. Nov 09Finanzausgleich interkommunaler Kindergartenbetreuung für auswärtige KinderLink
    24 K 1012/0905. Nov 09Finanzausgleich interkommunaler Kindergartenbetreuung für auswärtige KinderLink
    26 L 768/1427. Mai 14Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Kreises Tenor: 1. Zweck des § 24 Abs. 1 LBG NRW ist die Befriedigung eines dienstlichen Bedürfnisses, welche durch die vorzunehmende Abordnung bewirkt werden soll. Das Vorliegen eines solchen ist damit sowohl Tatbestandsvoraussetzung im Rahmen der Vorschrift als auch maßgeblicher öffentlicher Abwägungsbelang im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung. 2. Im Rahmen einer nach § 24 Abs. 1 LBG NRW zu treffenden Ermessensentscheidung hat der Dienstherr zugrunde zu legen, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen wird, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. 3. Zu den weiteren Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 24 Abs. 1 LBG NRW.LinkPersonal
    26 L 768/1427. Mai 14Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Kreises Tenor: 1. Zweck des § 24 Abs. 1 LBG NRW ist die Befriedigung eines dienstlichen Bedürfnisses, welche durch die vorzunehmende Abordnung bewirkt werden soll. Das Vorliegen eines solchen ist damit sowohl Tatbestandsvoraussetzung im Rahmen der Vorschrift als auch maßgeblicher öffentlicher Abwägungsbelang im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung. 2. Im Rahmen einer nach § 24 Abs. 1 LBG NRW zu treffenden Ermessensentscheidung hat der Dienstherr zugrunde zu legen, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen wird, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. 3. Zu den weiteren Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 24 Abs. 1 LBG NRW.LinkRechnungsprüfung
    23 K 1840/11.F.PVBeschluss vom 4.10.2011Die Teilnahme an einem Seminar zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ ist für ein Mitglied eines Personalrats erforderlich, dessen Dienststelle sich an einer interkommunalen Zusammenarbeit beteiligen will.LinkPersonalrat
    23 K 1840/11.F.PVBeschluss vom 4.10.2011Die Teilnahme an einem Seminar zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ ist für ein Mitglied eines Personalrats erforderlich, dessen Dienststelle sich an einer interkommunalen Zusammenarbeit beteiligen will.LinkSeminar
    M 1 SN 14.472226. Jan 15Windkraftanlagen nahe einer Gemeindegrenze; interkommunales Abstimmungsgebot; Koordinierungsbedarf kommunaler Planungen; hinreichende Konkretisierung eigener kollidierender Planungen; Rücksichtnahmegebot hinsichtlich Gemeindeeinwohnern https://openjur.de/u/765086.htmlAbstimmungsgebot
    M 1 SN 14.472226. Jan 15Windkraftanlagen nahe einer Gemeindegrenze; interkommunales Abstimmungsgebot; Koordinierungsbedarf kommunaler Planungen; hinreichende Konkretisierung eigener kollidierender Planungen; Rücksichtnahmegebot hinsichtlich GemeindeeinwohnernLinkWindkraftanlagen
    1 K 1296/1312. Jul 13Die Planung eines Schulträgers muss auch berücksichtigen, wie sie die Einrichtung einer eigenen Schule konkret auf den Bestand anderer konkurrierender Schulen der Nachbargemeinden auswirkt.LinkPlanungsrecht
    1 K 1296/1312. Jul 13Die Planung eines Schulträgers muss auch berücksichtigen, wie sie die Einrichtung einer eigenen Schule konkret auf den Bestand anderer konkurrierender Schulen der Nachbargemeinden auswirkt.LinkSchulträger
    2 B 72/0318. Dez 031. Allgemeine Belange des Natur- und Landschaftsschutzes oder raumordnerische bzw. regionalplanerische Zielvorstellungen vermitteln der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit ebenso wenig einen Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Bauvorhaben wie etwaige Belästigungen der im Gemeindegebiet lebenden Bevölkerung durch das genehmigte Vorhaben. 2. Zur Frage der interkommunalen Abstimmung im Rahmen der Bauleitplanung und des Baugenehmigungsverfahrens.LinkAbstimmungsgebot
    2 B 72/0318. Dez 031. Allgemeine Belange des Natur- und Landschaftsschutzes oder raumordnerische bzw. regionalplanerische Zielvorstellungen vermitteln der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit ebenso wenig einen Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Bauvorhaben wie etwaige Belästigungen der im Gemeindegebiet lebenden Bevölkerung durch das genehmigte Vorhaben. 2. Zur Frage der interkommunalen Abstimmung im Rahmen der Bauleitplanung und des Baugenehmigungsverfahrens.LinkPlanungsrecht
    4 K 1535/11 15. Mai 13Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Genehmigung eines Ruheforstes unter Hinweis auf eine Verletzung des kommunalen Abstimmungsgebotes wehren. Wenn die Genehmigung eines Friedhofes solche gewichtigen Auswirkungen auf die Nachbargemeinde hat, dass ein Koordinierungsbedarf entsteht, dem nur im Rahmen eines förmlichen Planungsverfahren Rechnung getragen werden kann, reichen die Zulassungsvoraussetzungen des § 29 Abs. 1 BbgBestG nicht aus, um ohne Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen.LinkAbstimmungsgebot
    4 K 1535/11 15. Mai 13Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Genehmigung eines Ruheforstes unter Hinweis auf eine Verletzung des kommunalen Abstimmungsgebotes wehren. Wenn die Genehmigung eines Friedhofes solche gewichtigen Auswirkungen auf die Nachbargemeinde hat, dass ein Koordinierungsbedarf entsteht, dem nur im Rahmen eines förmlichen Planungsverfahren Rechnung getragen werden kann, reichen die Zulassungsvoraussetzungen des § 29 Abs. 1 BbgBestG nicht aus, um ohne Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen.LinkFriedhof
    4 K 1535/1115. Mai 13Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Genehmigung eines Ruheforstes unter Hinweis auf eine Verletzung des kommunalen Abstimmungsgebotes wehren. Wenn die Genehmigung eines Friedhofes solche gewichtigen Auswirkungen auf die Nachbargemeinde hat, dass ein Koordinierungsbedarf entsteht, dem nur im Rahmen eines förmlichen Planungsverfahren Rechnung getragen werden kann, reichen die Zulassungsvoraussetzungen des § 29 Abs. 1 BbgBestG nicht aus, um ohne Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen.LinkPlanungsrecht
    13 k 1257/02Beschluss vom 26.07.2002Ein Factory-Outlet-Center für den Verkauf hochwertiger Markenartikel, das in den betroffenen Warensortimentbereichen lediglich zu einer Umsatzumverteilung unter 10 % führt , hat idR keine städtebaulichen Auswirkungen für die jeweils betroffene Nachbargemeinde und verstößt daher nicht gegen das interkommunale Rücksichtnahmegebot. Die Frage der städtebaulichen Unverträglichkeit/Unzumutbarkeit eines solchen Bauvorhabens lässt sich nicht nach einem generellen Maßstab oder anhand bestimmter Orientierungswerte (z.B. Umsatzumverteilung über 20%) beurteilen. Sie ist vielmehr in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu beantworten. https://openjur.de/u/395247.htmlLink
    13 k 1257/02Beschluss vom 26.07.2002Ein Factory-Outlet-Center für den Verkauf hochwertiger Markenartikel, das in den betroffenen Warensortimentbereichen lediglich zu einer Umsatzumverteilung unter 10 % führt , hat idR keine städtebaulichen Auswirkungen für die jeweils betroffene Nachbargemeinde und verstößt daher nicht gegen das interkommunale Rücksichtnahmegebot. Die Frage der städtebaulichen Unverträglichkeit/Unzumutbarkeit eines solchen Bauvorhabens lässt sich nicht nach einem generellen Maßstab oder anhand bestimmter Orientierungswerte (z.B. Umsatzumverteilung über 20%) beurteilen. Sie ist vielmehr in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu beantworten.LinkPlanungsrecht
    13 k 1257/02Beschluss vom 26.07.2002Ein Factory-Outlet-Center für den Verkauf hochwertiger Markenartikel, das in den betroffenen Warensortimentbereichen lediglich zu einer Umsatzumverteilung unter 10 % führt , hat idR keine städtebaulichen Auswirkungen für die jeweils betroffene Nachbargemeinde und verstößt daher nicht gegen das interkommunale Rücksichtnahmegebot. Die Frage der städtebaulichen Unverträglichkeit/Unzumutbarkeit eines solchen Bauvorhabens lässt sich nicht nach einem generellen Maßstab oder anhand bestimmter Orientierungswerte (z.B. Umsatzumverteilung über 20%) beurteilen. Sie ist vielmehr in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu beantworten.LinkRücksichtnahmegebot
    W 4 S 11.38109.06.2011interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB Anfechtung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung durch die Nachbargemeinde Teil eines sukzessive errichteten EinkaufszentrumsLinkAbstimmungsgebot
    W 4 S 11.38109.06.2011interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB Anfechtung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung durch die Nachbargemeinde Teil eines sukzessive errichteten EinkaufszentrumsLinkEinkaufszentrum
    W 4 S 11.38109.06.2011interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB Anfechtung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung durch die Nachbargemeinde Teil eines sukzessive errichteten EinkaufszentrumsLinkPlanungsrecht
    3 S 335/9215.10.19931. Gegenüber einem Bebauungsplan, der ein Kerngebiet mit dem Ziel festsetzt, dort einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb ohne Sortimentsbegrenzung anzusiedeln, ist eine Nachbargemeinde unter Berufung auf das interkommunale Abstimmungsgebot (§ 2 Abs 2 BauGB) antragsbefugt, wenn sie einen der Abstimmung bedürftigen Sachverhalt (hier: Störung der Versorgungsfunktion für Güter des kurzfristigen Bedarfs) geltend machen kann. 2. Der Ausschluss von „Verkaufsfläche für den Einzelhandel“ in Teilen bestimmter Geschosse eines Kerngebiets in der Absicht, auf den Restflächen einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit insgesamt maximal 4.000 qm Verkaufsfläche zuzulassen, ist nicht durch § 1 Abs 7 bis Abs 9 BauNVO gedeckt.LinkAbstimmungsgebot
    3 S 335/9215.10.19931. Gegenüber einem Bebauungsplan, der ein Kerngebiet mit dem Ziel festsetzt, dort einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb ohne Sortimentsbegrenzung anzusiedeln, ist eine Nachbargemeinde unter Berufung auf das interkommunale Abstimmungsgebot (§ 2 Abs 2 BauGB) antragsbefugt, wenn sie einen der Abstimmung bedürftigen Sachverhalt (hier: Störung der Versorgungsfunktion für Güter des kurzfristigen Bedarfs) geltend machen kann. 2. Der Ausschluss von „Verkaufsfläche für den Einzelhandel“ in Teilen bestimmter Geschosse eines Kerngebiets in der Absicht, auf den Restflächen einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit insgesamt maximal 4.000 qm Verkaufsfläche zuzulassen, ist nicht durch § 1 Abs 7 bis Abs 9 BauNVO gedeckt.LinkEinkaufszentrum
    1 S 2842/8811.06.19891. Die Planungshoheit der Gemeinde wird durch ein Vorhaben nur berührt, wenn die beeinträchtigte Planung hinreichend konkret ist. Allein das abstrakte Interesse der Gemeinde, einen Bereich des Gemeindegebiets von Bebauung freizuhalten, stellt keinen planungsrechtlich beachtlichen Belang dar. 2. Eine Gemeinde ist kraft eigenen Rechts nur innerhalb ihres räumlichen Wirkungskreises, d.h. innerhalb ihres Gemeindegebiets, zur grundsätzlich umfassenden und eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte und damit zur Erfüllung ihrer Aufgaben befugt. 3. Die Errichtung und der Betrieb einer öffentlichen Einrichtung auf fremder Gemarkung bedarf der Zustimmung der Belegenheitsgemeinde. Bei Gemeindefriedhöfen ergibt sich das Zustimmungserfordernis aus einer entsprechenden Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BestattG. 4. Die Wirksamkeit der Zustimmung hängt nicht vom Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinden ab, wenn die bestattungsrechtlichen Aufgaben der Belegenheitsgemeinde unberührbar bleiben, https://openjur.de/u/201068.htmlFriedhof
    1 S 2842/8811.06.19891. Die Planungshoheit der Gemeinde wird durch ein Vorhaben nur berührt, wenn die beeinträchtigte Planung hinreichend konkret ist. Allein das abstrakte Interesse der Gemeinde, einen Bereich des Gemeindegebiets von Bebauung freizuhalten, stellt keinen planungsrechtlich beachtlichen Belang dar. 2. Eine Gemeinde ist kraft eigenen Rechts nur innerhalb ihres räumlichen Wirkungskreises, d.h. innerhalb ihres Gemeindegebiets, zur grundsätzlich umfassenden und eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte und damit zur Erfüllung ihrer Aufgaben befugt. 3. Die Errichtung und der Betrieb einer öffentlichen Einrichtung auf fremder Gemarkung bedarf der Zustimmung der Belegenheitsgemeinde. Bei Gemeindefriedhöfen ergibt sich das Zustimmungserfordernis aus einer entsprechenden Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BestattG. 4. Die Wirksamkeit der Zustimmung hängt nicht vom Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinden ab, wenn die bestattungsrechtlichen Aufgaben der Belegenheitsgemeinde unberührbar bleiben,LinkPlanungshoheit
    22 CS 13.212211.11.2013Zurückstellung der Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage; Nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB interkommunal abgestimmte Teilflächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; Gebotene Differenzierung und aus Vorsorgegründen festgelegte einheitliche Abstandsvorgabe von 1.000 m für Windkraftanlagen zu Wohnnutzungen; Sicherungsfähigkeit der Planung; substanzieller Raum für die Windkraftnutzung; gemeindlicher Gestaltungsspielraum. https://openjur.de/u/665422.htmlImmissionsschutz
    22 CS 13.212211.11.2013Zurückstellung der Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage; Nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB interkommunal abgestimmte Teilflächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; Gebotene Differenzierung und aus Vorsorgegründen festgelegte einheitliche Abstandsvorgabe von 1.000 m für Windkraftanlagen zu Wohnnutzungen; Sicherungsfähigkeit der Planung; substanzieller Raum für die Windkraftnutzung; gemeindlicher Gestaltungsspielraum.LinkPlanungsrecht
    22 CS 13.212211.11.2013Zurückstellung der Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage; Nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB interkommunal abgestimmte Teilflächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; Gebotene Differenzierung und aus Vorsorgegründen festgelegte einheitliche Abstandsvorgabe von 1.000 m für Windkraftanlagen zu Wohnnutzungen; Sicherungsfähigkeit der Planung; substanzieller Raum für die Windkraftnutzung; gemeindlicher Gestaltungsspielraum.LinkWindkraftanlagen
    VK 2 – 29/1711.12.2017Keine interkommunale Zusammenarbeit zwischen Landkreis und kreisangehöriger Stadt bei der Abfallsammlung (zitiert: Vergabeblog.de vom 18/12/2017, Nr. 34762)LinkAbfallentsorgung