Aktuelles

Die Gemeinde ist zuständig für die Überwachung von Kleinkläranlagen nach § 53 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 6 LWG. Der Kreis als Untere Wasserbehörde ist zuständig für die Überwachung von Einleitungen aus Kleinkläranlagen in Gewässer…
Abwasser Kleinkläranlage
Um Personalkosten einzusparen, wurde die Stelle des ehemaligen Leiters der Stadtkasse Horstmar abgebaut und die damit verbundenen Aufgaben der Gemeinde Neuenkirchen übertragen.
Kämmerei Personal