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Urteil | Aktenzeichen | Datum | Tenor | Link | Schlagworte |
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22 CS 15.483 | Beschluss vom 29. April 2015 | Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; Abwehranspruch einer Nachbargemeinde; interkommunales Abstimmungsgebot; Planungserfordernis als ungeschriebener öffentlicher Belang; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds; optisch bedrängende Wirkung auf das Ortsbild | Link | Abstimmungsgebot | |
N 12.2150 | 11.03.2013 | Bebauungsplan, Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als besondere Ausprägung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 7 BauGB. | Link | Abstimmungsgebot | |
15 ZB 09.1169 | 01. Dez 09 | Errichtung eines Abwehrzaunes gegen Schwarzwild auf gemeindefreiem Gebiet, interkommunales Abstimmungsgebot https://openjur.de/u/480800.html | Abstimmungsgebot | ||
22 CS 08.3194 | Beschluss vom 3. Februar 2009 | Windkraftanlagen, Planungshoheit benachbarter Gemeinden, interkommunales Abstimmungsgebot | Link | Abstimmungsgebot | |
15 ZB 09.1169 | 01. Dez 09 | Errichtung eines Abwehrzaunes gegen Schwarzwild auf gemeindefreiem Gebiet, interkommunales Abstimmungsgebot https://openjur.de/u/480800.html | Link | ||
22 CS 15.483 | Beschluss vom 29. April 2015 | Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; Abwehranspruch einer Nachbargemeinde; interkommunales Abstimmungsgebot; Planungserfordernis als ungeschriebener öffentlicher Belang; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds; optisch bedrängende Wirkung auf das Ortsbild | Link | Immissionsschutz | |
22 CS 08.3194 | Beschluss vom 3. Februar 2009 | Windkraftanlagen, Planungshoheit benachbarter Gemeinden, interkommunales Abstimmungsgebot | Link | Planungshoheit | |
22 CS 15.483 | Beschluss vom 29. April 2015 | Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; Abwehranspruch einer Nachbargemeinde; interkommunales Abstimmungsgebot; Planungserfordernis als ungeschriebener öffentlicher Belang; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds; optisch bedrängende Wirkung auf das Ortsbild | Link | Planungsrecht | |
N 12.2150 | 11.03.2013 | Bebauungsplan, Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als besondere Ausprägung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 7 BauGB. | Link | Planungsrecht | |
22 CS 15.483 | Beschluss vom 29. April 2015 | Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; Abwehranspruch einer Nachbargemeinde; interkommunales Abstimmungsgebot; Planungserfordernis als ungeschriebener öffentlicher Belang; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds; optisch bedrängende Wirkung auf das Ortsbild | Link | Windkraftanlagen | |
22 CS 08.3194 | Beschluss vom 3. Februar 2009 | Windkraftanlagen, Planungshoheit benachbarter Gemeinden, interkommunales Abstimmungsgebot | Link | Windkraftanlagen | |
5 CN 1.09 | 21. Jan 10 | Träger von Kindertageseinrichtungen, die auch einen außerhalb des Gemeindegebietes nachgefragten pädagogischen Bedarf decken (hier: Waldorfkindergärten), dürfen bei der Förderung von Kindergärten nicht benachteiligt werden. Interkommunaler Kostenausgleich zwischen Wohnortgemeinde und Standortgemeinde Finanzierung von Kindertageseinrichtungen https://openjur.de/u/162509.html | Finanzierung Kostenausgleich | ||
5 CN 1.09 | 21. Jan 10 | Träger von Kindertageseinrichtungen, die auch einen außerhalb des Gemeindegebietes nachgefragten pädagogischen Bedarf decken (hier: Waldorfkindergärten), dürfen bei der Förderung von Kindergärten nicht benachteiligt werden. Interkommunaler Kostenausgleich zwischen Wohnortgemeinde und Standortgemeinde Finanzierung von Kindertageseinrichtungen | Link | Kindertageseinrichtung | |
C 51/15 | Europäischer Gerichtshof Remondis Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt Art. 4 Abs. 2 EUV – Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt Interne Organisation der Mitgliedstaaten Gebietskörperschaften Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten für die Ausführung öffentlicher Aufgaben Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff des „öffentlichen Auftrags“ | Link | Abfallentsorgung | ||
C 51/15 | Europäischer Gerichtshof Remondis Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt Art. 4 Abs. 2 EUV – Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt Interne Organisation der Mitgliedstaaten Gebietskörperschaften Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten für die Ausführung öffentlicher Aufgaben Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff des „öffentlichen Auftrags“ | Link | Remondis | ||
C 51/15 | Europäischer Gerichtshof Remondis Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt Art. 4 Abs. 2 EUV – Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt Interne Organisation der Mitgliedstaaten Gebietskörperschaften Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten für die Ausführung öffentlicher Aufgaben Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff des „öffentlichen Auftrags“ | Link | Vergabe | ||
C 51/15 | Europäischer Gerichtshof Remondis Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt Art. 4 Abs. 2 EUV – Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt Interne Organisation der Mitgliedstaaten Gebietskörperschaften Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten für die Ausführung öffentlicher Aufgaben Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff des „öffentlichen Auftrags“ | Link | Zweckverband | ||
VII-Verg 17/06 | Beschluss vom 21. Juni 2006 Die Zuständigkeitsübertragung auf einen Zweckverband für bestimmte Aufgaben ist im Rechtssinn nicht als ein öffentlicher Auftrag zu bewerten. Die Gründung des Entsorgungszweckverbandes, die Übertragung von Entsorgungsaufgaben und die Unterbeauftragung der R… AöR unterliegt nicht dem Vergaberecht. | Link | Abfallentsorgung | ||
VII-Verg 26/12 | 09. Jan 13 | Elektrizitäts- und Gasnetz interkommunale Netzgesellschaft Einbindung eines strategischen Partners | Link | Elektrizitäts- und Gasnetz | |
VII-Verg 26/12 | 09. Jan 13 | Elektrizitäts- und Gasnetz interkommunale Netzgesellschaft Einbindung eines strategischen Partners | Link | Netzgesellschaft | |
VII-Verg 17/06 | Beschluss vom 21. Juni 2006 | Die Zuständigkeitsübertragung auf einen Zweckverband für bestimmte Aufgaben ist im Rechtssinn nicht als ein öffentlicher Auftrag zu bewerten. Die Gründung des Entsorgungszweckverbandes, die Übertragung von Entsorgungsaufgaben und die Unterbeauftragung der R… AöR unterliegt nicht dem Vergaberecht. | Link | Vergaberecht | |
VII-Verg 17/06 | Beschluss vom 21. Juni 2006 | Die Zuständigkeitsübertragung auf einen Zweckverband für bestimmte Aufgaben ist im Rechtssinn nicht als ein öffentlicher Auftrag zu bewerten. Die Gründung des Entsorgungszweckverbandes, die Übertragung von Entsorgungsaufgaben und die Unterbeauftragung der R… AöR unterliegt nicht dem Vergaberecht. | Link | Zweckverband | |
Verg 8/14 | 03.12.2014 | 1. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist eine marktfähige Leistung, die grundsätzlich nach den Regeln des Vergaberechts im Wettbewerb zu vergeben ist. 2. Eine Vereinbarung zwischen zwei kommunalen Gebietskörperschaften, die alle Tatbestandsmerkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllt, ist nicht allein deshalb „vergaberechtsfrei“, weil sie eine delegierende Aufgabenübertragung beinhaltet. 3. Zusammenarbeit ist schon begrifflich mehr als bloße Leistung gegen Bezahlung und beinhaltet ein bewusstes Zusammenwirken bei der Verrichtung einer Tätigkeit zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels. 4. Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU meint eine Zusammenarbeit, das auf einem kooperativen Konzept beruht und bei dem jeder Beteiligte einen Beitrag zur gemeinsamen Ausführung einer öffentlichen Dienstleistung erbringt. 5. Für eine vergaberechtsfreie Kooperation reicht es nicht aus, wenn sich der „Beitrag“ eines Vertragspartners darauf beschränkt, den anderen für die Erbringung einer Leistung | Link | Abfallentsorgung | |
Verg 8/14 | 03.12.2014 | 1. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist eine marktfähige Leistung, die grundsätzlich nach den Regeln des Vergaberechts im Wettbewerb zu vergeben ist. 2. Eine Vereinbarung zwischen zwei kommunalen Gebietskörperschaften, die alle Tatbestandsmerkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllt, ist nicht allein deshalb „vergaberechtsfrei“, weil sie eine delegierende Aufgabenübertragung beinhaltet. 3. Zusammenarbeit ist schon begrifflich mehr als bloße Leistung gegen Bezahlung und beinhaltet ein bewusstes Zusammenwirken bei der Verrichtung einer Tätigkeit zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels. 4. Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU meint eine Zusammenarbeit, das auf einem kooperativen Konzept beruht und bei dem jeder Beteiligte einen Beitrag zur gemeinsamen Ausführung einer öffentlichen Dienstleistung erbringt. 5. Für eine vergaberechtsfreie Kooperation reicht es nicht aus, wenn sich der „Beitrag“ eines Vertragspartners darauf beschränkt, den anderen für die Erbringung einer Leistun | Link | Aufgabenübertragung | |
OLG Koblenz | Verg 8/14 | 03.12.2014 | 1. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist eine marktfähige Leistung, die grundsätzlich nach den Regeln des Vergaberechts im Wettbewerb zu vergeben ist. 2. Eine Vereinbarung zwischen zwei kommunalen Gebietskörperschaften, die alle Tatbestandsmerkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllt, ist nicht allein deshalb „vergaberechtsfrei“, weil sie eine delegierende Aufgabenübertragung beinhaltet. | ||
19 A 160/12 | 21. Feb 13 | gebietsübergreifende Schulentwicklungsplanung Die Grundrechte des Schülers aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 LV NRW, Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG auf Erziehung und Bildung sowie der Eltern aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, die Erziehung und Bildung ihres Kindes zu bestimmen, können auch das Recht einschließen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus den bestehenden öffentlichen Schulen die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll. Die Forderung des Schulträgers an die Schulleiter, die Schulaufnahme von der Gemeindezugehörigkeit abhängig zu machen, ist keine zulässige Rahmenfestlegung im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW. Rahmenfestlegungen im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW sind alle Anordnungen des Schulträgers, welche er auf der Grundlage schulorganisationsrechtlicher Aufgabenzuweisungsnormen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Schulaufnahme trifft. | Link | Rahmenfestlegung | |
19 A 160/12 | 21. Feb 13 | gebietsübergreifende Schulentwicklungsplanung Die Grundrechte des Schülers aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 LV NRW, Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG auf Erziehung und Bildung sowie der Eltern aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, die Erziehung und Bildung ihres Kindes zu bestimmen, können auch das Recht einschließen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus den bestehenden öffentlichen Schulen die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll. Die Forderung des Schulträgers an die Schulleiter, die Schulaufnahme von der Gemeindezugehörigkeit abhängig zu machen, ist keine zulässige Rahmenfestlegung im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW. Rahmenfestlegungen im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW sind alle Anordnungen des Schulträgers, welche er auf der Grundlage schulorganisationsrechtlicher Aufgabenzuweisungsnormen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Schulaufnahme trifft. | Link | Schulaufnahme | |
19 A 160/12 | 21. Feb 13 | gebietsübergreifende Schulentwicklungsplanung Die Grundrechte des Schülers aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 LV NRW, Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG auf Erziehung und Bildung sowie der Eltern aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, die Erziehung und Bildung ihres Kindes zu bestimmen, können auch das Recht einschließen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus den bestehenden öffentlichen Schulen die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll. Die Forderung des Schulträgers an die Schulleiter, die Schulaufnahme von der Gemeindezugehörigkeit abhängig zu machen, ist keine zulässige Rahmenfestlegung im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW. Rahmenfestlegungen im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW sind alle Anordnungen des Schulträgers, welche er auf der Grundlage schulorganisationsrechtlicher Aufgabenzuweisungsnormen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Schulaufnahme trifft. | Link | Schulentwicklungsplanung | |
15 A 943/82 | 06.05.1986 | Selbstverwaltungsrecht; Planungshoheit der Gemeinden; Gemeindefriedhof auf fremder Gemarkung | Link | Friedhof | |
15 A 943/82 | 06.05.1986 | Selbstverwaltungsrecht; Planungshoheit der Gemeinden; Gemeindefriedhof auf fremder Gemarkung | Link | Planungshoheit | |
VerfGH 24/12 | 19. Mai 15 | Der Verteilungsmaßstab für Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz an pflichtig teilnehmende Gemeinden ist für die Jahre 2011 und 2012 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil der Gesetzgeber in dringlicher Lage unter Heranziehung finanzwissenschaftlichen Sachverstandes auf Basis der bestmöglich verfügbaren Datenlage entschieden hat. | Link | Konsolidierungshilfen | |
VerfGH 24/12 | 19. Mai 15 | Der Verteilungsmaßstab für Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz an pflichtig teilnehmende Gemeinden ist für die Jahre 2011 und 2012 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil der Gesetzgeber in dringlicher Lage unter Heranziehung finanzwissenschaftlichen Sachverstandes auf Basis der bestmöglich verfügbaren Datenlage entschieden hat. | Link | Stärkungspakt | |
6 K 2116/12 | 06.03.14 | Bauvorbescheid : Die Relevanzschwelle für das interkommunale Abstimmungsgebot liegt deutlich unter den konkret festzustellenden schädlichen Auswirkungen im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB. | Link | Abstimmungsgebot Einkaufszentrum | |
6 K 1111/15 | 30. Okt 15 | Immissionsschutzrecht, Lärm, Sportanlage, interkommunale Organisation des Bereitschaftsdienstes https://openjur.de/u/867275.html | Link | ||
3 L 229/15 | Beschluss vom 6. Juli 2015 | Eine Kommune kann sich gegen ein Vorhaben auf dem Gebiet der Nachbarkommune gerichtlich zur Wehr setzen, wenn die baurechtliche Zulassung des Vorhabens auf einer Planung beruht, die nicht hinreichend im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt ist. Insbesondere kann sich die betroffene Kommune darauf berufen, dass ein angegriffenes Einzelhandelsvorhaben (negative) städtebauliche Auswirkungen auf ihren zentralen Versorgungsbereich besitzt (hier verneint). https://openjur.de/u/854157.html | Link | ||
6 K 1111/15 | 30. Okt 15 | Immissionsschutzrecht, Lärm, Sportanlage, interkommunale Organisation des Bereitschaftsdienstes https://openjur.de/u/867275.html | Immissionsschutz | ||
3 L 229/15 | Beschluss vom 6. Juli 2015 | Eine Kommune kann sich gegen ein Vorhaben auf dem Gebiet der Nachbarkommune gerichtlich zur Wehr setzen, wenn die baurechtliche Zulassung des Vorhabens auf einer Planung beruht, die nicht hinreichend im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt ist. Insbesondere kann sich die betroffene Kommune darauf berufen, dass ein angegriffenes Einzelhandelsvorhaben (negative) städtebauliche Auswirkungen auf ihren zentralen Versorgungsbereich besitzt (hier verneint). | Link | Planungsrecht | |
6 K 1111/15 | 30. Okt 15 | Immissionsschutzrecht, Lärm, Sportanlage, interkommunale Organisation des Bereitschaftsdienstes | Link | Sportanlage | |
7 K 2314/11 04. Mai 12 | Akteneinsicht in die Stellungnahmen der Fachdezernate der Bezirksregierung zu der von der Gemeinde X1. und der Stadt L1. beauftragten Machbarkeitsstudie für das interkommunale Gewerbegebiet durch Übersendung von Ablichtungen zu gewähren, soweit darin Umweltinformationen enthalten sind. | Link | Akteneinsicht | ||
7 K 2314/11 | 04. Mai 12 | Akteneinsicht in die Stellungnahmen der Fachdezernate der Bezirksregierung zu der von der Gemeinde X1. und der Stadt L1. beauftragten Machbarkeitsstudie für das interkommunale Gewerbegebiet durch Übersendung von Ablichtungen zu gewähren, soweit darin Umweltinformationen enthalten sind. | Link | Machbarkeitsstudie | |
7 K 2314/11 | 04. Mai 12 | Akteneinsicht in die Stellungnahmen der Fachdezernate der Bezirksregierung zu der von der Gemeinde X1. und der Stadt L1. beauftragten Machbarkeitsstudie für das interkommunale Gewerbegebiet durch Übersendung von Ablichtungen zu gewähren, soweit darin Umweltinformationen enthalten sind. | Link | Umweltinformationen | |
26 L 768/14 | 27. Mai 14 | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Kreises Tenor: 1. Zweck des § 24 Abs. 1 LBG NRW ist die Befriedigung eines dienstlichen Bedürfnisses, welche durch die vorzunehmende Abordnung bewirkt werden soll. Das Vorliegen eines solchen ist damit sowohl Tatbestandsvoraussetzung im Rahmen der Vorschrift als auch maßgeblicher öffentlicher Abwägungsbelang im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung. 2. Im Rahmen einer nach § 24 Abs. 1 LBG NRW zu treffenden Ermessensentscheidung hat der Dienstherr zugrunde zu legen, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen wird, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. 3. Zu den weiteren Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 24 Abs. 1 LBG NRW. | Link | Abordnung | |
26 L 768/14 | 27. Mai 14 | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Kreises Tenor: 1. Zweck des § 24 Abs. 1 LBG NRW ist die Befriedigung eines dienstlichen Bedürfnisses, welche durch die vorzunehmende Abordnung bewirkt werden soll. Das Vorliegen eines solchen ist damit sowohl Tatbestandsvoraussetzung im Rahmen der Vorschrift als auch maßgeblicher öffentlicher Abwägungsbelang im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung. 2. Im Rahmen einer nach § 24 Abs. 1 LBG NRW zu treffenden Ermessensentscheidung hat der Dienstherr zugrunde zu legen, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen wird, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. 3. Zu den weiteren Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 24 Abs. 1 LBG NRW. | Link | Ermessen | |
24 K 1012/09 | 05. Nov 09 | Finanzausgleich interkommunaler Kindergartenbetreuung für auswärtige Kinder | Link | ||
24 K 1012/09 | 05. Nov 09 | Finanzausgleich interkommunaler Kindergartenbetreuung für auswärtige Kinder | Link | ||
26 L 768/14 | 27. Mai 14 | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Kreises Tenor: 1. Zweck des § 24 Abs. 1 LBG NRW ist die Befriedigung eines dienstlichen Bedürfnisses, welche durch die vorzunehmende Abordnung bewirkt werden soll. Das Vorliegen eines solchen ist damit sowohl Tatbestandsvoraussetzung im Rahmen der Vorschrift als auch maßgeblicher öffentlicher Abwägungsbelang im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung. 2. Im Rahmen einer nach § 24 Abs. 1 LBG NRW zu treffenden Ermessensentscheidung hat der Dienstherr zugrunde zu legen, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen wird, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. 3. Zu den weiteren Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 24 Abs. 1 LBG NRW. | Link | Personal | |
26 L 768/14 | 27. Mai 14 | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Kreises Tenor: 1. Zweck des § 24 Abs. 1 LBG NRW ist die Befriedigung eines dienstlichen Bedürfnisses, welche durch die vorzunehmende Abordnung bewirkt werden soll. Das Vorliegen eines solchen ist damit sowohl Tatbestandsvoraussetzung im Rahmen der Vorschrift als auch maßgeblicher öffentlicher Abwägungsbelang im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung. 2. Im Rahmen einer nach § 24 Abs. 1 LBG NRW zu treffenden Ermessensentscheidung hat der Dienstherr zugrunde zu legen, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen wird, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. 3. Zu den weiteren Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 24 Abs. 1 LBG NRW. | Link | Rechnungsprüfung | |
23 K 1840/11.F.PV | Beschluss vom 4.10.2011 | Die Teilnahme an einem Seminar zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ ist für ein Mitglied eines Personalrats erforderlich, dessen Dienststelle sich an einer interkommunalen Zusammenarbeit beteiligen will. | Link | Personalrat | |
23 K 1840/11.F.PV | Beschluss vom 4.10.2011 | Die Teilnahme an einem Seminar zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ ist für ein Mitglied eines Personalrats erforderlich, dessen Dienststelle sich an einer interkommunalen Zusammenarbeit beteiligen will. | Link | Seminar | |
M 1 SN 14.4722 | 26. Jan 15 | Windkraftanlagen nahe einer Gemeindegrenze; interkommunales Abstimmungsgebot; Koordinierungsbedarf kommunaler Planungen; hinreichende Konkretisierung eigener kollidierender Planungen; Rücksichtnahmegebot hinsichtlich Gemeindeeinwohnern https://openjur.de/u/765086.html | Abstimmungsgebot | ||
M 1 SN 14.4722 | 26. Jan 15 | Windkraftanlagen nahe einer Gemeindegrenze; interkommunales Abstimmungsgebot; Koordinierungsbedarf kommunaler Planungen; hinreichende Konkretisierung eigener kollidierender Planungen; Rücksichtnahmegebot hinsichtlich Gemeindeeinwohnern | Link | Windkraftanlagen | |
1 K 1296/13 | 12. Jul 13 | Die Planung eines Schulträgers muss auch berücksichtigen, wie sie die Einrichtung einer eigenen Schule konkret auf den Bestand anderer konkurrierender Schulen der Nachbargemeinden auswirkt. | Link | Planungsrecht | |
1 K 1296/13 | 12. Jul 13 | Die Planung eines Schulträgers muss auch berücksichtigen, wie sie die Einrichtung einer eigenen Schule konkret auf den Bestand anderer konkurrierender Schulen der Nachbargemeinden auswirkt. | Link | Schulträger | |
2 B 72/03 | 18. Dez 03 | 1. Allgemeine Belange des Natur- und Landschaftsschutzes oder raumordnerische bzw. regionalplanerische Zielvorstellungen vermitteln der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit ebenso wenig einen Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Bauvorhaben wie etwaige Belästigungen der im Gemeindegebiet lebenden Bevölkerung durch das genehmigte Vorhaben. 2. Zur Frage der interkommunalen Abstimmung im Rahmen der Bauleitplanung und des Baugenehmigungsverfahrens. | Link | Abstimmungsgebot | |
2 B 72/03 | 18. Dez 03 | 1. Allgemeine Belange des Natur- und Landschaftsschutzes oder raumordnerische bzw. regionalplanerische Zielvorstellungen vermitteln der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit ebenso wenig einen Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Bauvorhaben wie etwaige Belästigungen der im Gemeindegebiet lebenden Bevölkerung durch das genehmigte Vorhaben. 2. Zur Frage der interkommunalen Abstimmung im Rahmen der Bauleitplanung und des Baugenehmigungsverfahrens. | Link | Planungsrecht | |
4 K 1535/11 | 15. Mai 13 | Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Genehmigung eines Ruheforstes unter Hinweis auf eine Verletzung des kommunalen Abstimmungsgebotes wehren. Wenn die Genehmigung eines Friedhofes solche gewichtigen Auswirkungen auf die Nachbargemeinde hat, dass ein Koordinierungsbedarf entsteht, dem nur im Rahmen eines förmlichen Planungsverfahren Rechnung getragen werden kann, reichen die Zulassungsvoraussetzungen des § 29 Abs. 1 BbgBestG nicht aus, um ohne Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen. | Link | Abstimmungsgebot | |
4 K 1535/11 | 15. Mai 13 | Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Genehmigung eines Ruheforstes unter Hinweis auf eine Verletzung des kommunalen Abstimmungsgebotes wehren. Wenn die Genehmigung eines Friedhofes solche gewichtigen Auswirkungen auf die Nachbargemeinde hat, dass ein Koordinierungsbedarf entsteht, dem nur im Rahmen eines förmlichen Planungsverfahren Rechnung getragen werden kann, reichen die Zulassungsvoraussetzungen des § 29 Abs. 1 BbgBestG nicht aus, um ohne Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen. | Link | Friedhof | |
4 K 1535/11 | 15. Mai 13 | Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Genehmigung eines Ruheforstes unter Hinweis auf eine Verletzung des kommunalen Abstimmungsgebotes wehren. Wenn die Genehmigung eines Friedhofes solche gewichtigen Auswirkungen auf die Nachbargemeinde hat, dass ein Koordinierungsbedarf entsteht, dem nur im Rahmen eines förmlichen Planungsverfahren Rechnung getragen werden kann, reichen die Zulassungsvoraussetzungen des § 29 Abs. 1 BbgBestG nicht aus, um ohne Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen. | Link | Planungsrecht | |
13 k 1257/02 | Beschluss vom 26.07.2002 | Ein Factory-Outlet-Center für den Verkauf hochwertiger Markenartikel, das in den betroffenen Warensortimentbereichen lediglich zu einer Umsatzumverteilung unter 10 % führt , hat idR keine städtebaulichen Auswirkungen für die jeweils betroffene Nachbargemeinde und verstößt daher nicht gegen das interkommunale Rücksichtnahmegebot. Die Frage der städtebaulichen Unverträglichkeit/Unzumutbarkeit eines solchen Bauvorhabens lässt sich nicht nach einem generellen Maßstab oder anhand bestimmter Orientierungswerte (z.B. Umsatzumverteilung über 20%) beurteilen. Sie ist vielmehr in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu beantworten. https://openjur.de/u/395247.html | Link | ||
13 k 1257/02 | Beschluss vom 26.07.2002 | Ein Factory-Outlet-Center für den Verkauf hochwertiger Markenartikel, das in den betroffenen Warensortimentbereichen lediglich zu einer Umsatzumverteilung unter 10 % führt , hat idR keine städtebaulichen Auswirkungen für die jeweils betroffene Nachbargemeinde und verstößt daher nicht gegen das interkommunale Rücksichtnahmegebot. Die Frage der städtebaulichen Unverträglichkeit/Unzumutbarkeit eines solchen Bauvorhabens lässt sich nicht nach einem generellen Maßstab oder anhand bestimmter Orientierungswerte (z.B. Umsatzumverteilung über 20%) beurteilen. Sie ist vielmehr in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu beantworten. | Link | Planungsrecht | |
13 k 1257/02 | Beschluss vom 26.07.2002 | Ein Factory-Outlet-Center für den Verkauf hochwertiger Markenartikel, das in den betroffenen Warensortimentbereichen lediglich zu einer Umsatzumverteilung unter 10 % führt , hat idR keine städtebaulichen Auswirkungen für die jeweils betroffene Nachbargemeinde und verstößt daher nicht gegen das interkommunale Rücksichtnahmegebot. Die Frage der städtebaulichen Unverträglichkeit/Unzumutbarkeit eines solchen Bauvorhabens lässt sich nicht nach einem generellen Maßstab oder anhand bestimmter Orientierungswerte (z.B. Umsatzumverteilung über 20%) beurteilen. Sie ist vielmehr in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu beantworten. | Link | Rücksichtnahmegebot | |
W 4 S 11.381 | 09.06.2011 | interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB Anfechtung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung durch die Nachbargemeinde Teil eines sukzessive errichteten Einkaufszentrums | Link | Abstimmungsgebot | |
W 4 S 11.381 | 09.06.2011 | interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB Anfechtung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung durch die Nachbargemeinde Teil eines sukzessive errichteten Einkaufszentrums | Link | Einkaufszentrum | |
W 4 S 11.381 | 09.06.2011 | interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB Anfechtung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung durch die Nachbargemeinde Teil eines sukzessive errichteten Einkaufszentrums | Link | Planungsrecht | |
3 S 335/92 | 15.10.1993 | 1. Gegenüber einem Bebauungsplan, der ein Kerngebiet mit dem Ziel festsetzt, dort einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb ohne Sortimentsbegrenzung anzusiedeln, ist eine Nachbargemeinde unter Berufung auf das interkommunale Abstimmungsgebot (§ 2 Abs 2 BauGB) antragsbefugt, wenn sie einen der Abstimmung bedürftigen Sachverhalt (hier: Störung der Versorgungsfunktion für Güter des kurzfristigen Bedarfs) geltend machen kann. 2. Der Ausschluss von „Verkaufsfläche für den Einzelhandel“ in Teilen bestimmter Geschosse eines Kerngebiets in der Absicht, auf den Restflächen einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit insgesamt maximal 4.000 qm Verkaufsfläche zuzulassen, ist nicht durch § 1 Abs 7 bis Abs 9 BauNVO gedeckt. | Link | Abstimmungsgebot | |
3 S 335/92 | 15.10.1993 | 1. Gegenüber einem Bebauungsplan, der ein Kerngebiet mit dem Ziel festsetzt, dort einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb ohne Sortimentsbegrenzung anzusiedeln, ist eine Nachbargemeinde unter Berufung auf das interkommunale Abstimmungsgebot (§ 2 Abs 2 BauGB) antragsbefugt, wenn sie einen der Abstimmung bedürftigen Sachverhalt (hier: Störung der Versorgungsfunktion für Güter des kurzfristigen Bedarfs) geltend machen kann. 2. Der Ausschluss von „Verkaufsfläche für den Einzelhandel“ in Teilen bestimmter Geschosse eines Kerngebiets in der Absicht, auf den Restflächen einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit insgesamt maximal 4.000 qm Verkaufsfläche zuzulassen, ist nicht durch § 1 Abs 7 bis Abs 9 BauNVO gedeckt. | Link | Einkaufszentrum | |
1 S 2842/88 | 11.06.1989 | 1. Die Planungshoheit der Gemeinde wird durch ein Vorhaben nur berührt, wenn die beeinträchtigte Planung hinreichend konkret ist. Allein das abstrakte Interesse der Gemeinde, einen Bereich des Gemeindegebiets von Bebauung freizuhalten, stellt keinen planungsrechtlich beachtlichen Belang dar. 2. Eine Gemeinde ist kraft eigenen Rechts nur innerhalb ihres räumlichen Wirkungskreises, d.h. innerhalb ihres Gemeindegebiets, zur grundsätzlich umfassenden und eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte und damit zur Erfüllung ihrer Aufgaben befugt. 3. Die Errichtung und der Betrieb einer öffentlichen Einrichtung auf fremder Gemarkung bedarf der Zustimmung der Belegenheitsgemeinde. Bei Gemeindefriedhöfen ergibt sich das Zustimmungserfordernis aus einer entsprechenden Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BestattG. 4. Die Wirksamkeit der Zustimmung hängt nicht vom Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinden ab, wenn die bestattungsrechtlichen Aufgaben der Belegenheitsgemeinde unberührbar bleiben, https://openjur.de/u/201068.html | Friedhof | ||
1 S 2842/88 | 11.06.1989 | 1. Die Planungshoheit der Gemeinde wird durch ein Vorhaben nur berührt, wenn die beeinträchtigte Planung hinreichend konkret ist. Allein das abstrakte Interesse der Gemeinde, einen Bereich des Gemeindegebiets von Bebauung freizuhalten, stellt keinen planungsrechtlich beachtlichen Belang dar. 2. Eine Gemeinde ist kraft eigenen Rechts nur innerhalb ihres räumlichen Wirkungskreises, d.h. innerhalb ihres Gemeindegebiets, zur grundsätzlich umfassenden und eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte und damit zur Erfüllung ihrer Aufgaben befugt. 3. Die Errichtung und der Betrieb einer öffentlichen Einrichtung auf fremder Gemarkung bedarf der Zustimmung der Belegenheitsgemeinde. Bei Gemeindefriedhöfen ergibt sich das Zustimmungserfordernis aus einer entsprechenden Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BestattG. 4. Die Wirksamkeit der Zustimmung hängt nicht vom Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinden ab, wenn die bestattungsrechtlichen Aufgaben der Belegenheitsgemeinde unberührbar bleiben, | Link | Planungshoheit | |
22 CS 13.2122 | 11.11.2013 | Zurückstellung der Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage; Nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB interkommunal abgestimmte Teilflächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; Gebotene Differenzierung und aus Vorsorgegründen festgelegte einheitliche Abstandsvorgabe von 1.000 m für Windkraftanlagen zu Wohnnutzungen; Sicherungsfähigkeit der Planung; substanzieller Raum für die Windkraftnutzung; gemeindlicher Gestaltungsspielraum. https://openjur.de/u/665422.html | Immissionsschutz | ||
22 CS 13.2122 | 11.11.2013 | Zurückstellung der Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage; Nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB interkommunal abgestimmte Teilflächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; Gebotene Differenzierung und aus Vorsorgegründen festgelegte einheitliche Abstandsvorgabe von 1.000 m für Windkraftanlagen zu Wohnnutzungen; Sicherungsfähigkeit der Planung; substanzieller Raum für die Windkraftnutzung; gemeindlicher Gestaltungsspielraum. | Link | Planungsrecht | |
22 CS 13.2122 | 11.11.2013 | Zurückstellung der Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage; Nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB interkommunal abgestimmte Teilflächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; Gebotene Differenzierung und aus Vorsorgegründen festgelegte einheitliche Abstandsvorgabe von 1.000 m für Windkraftanlagen zu Wohnnutzungen; Sicherungsfähigkeit der Planung; substanzieller Raum für die Windkraftnutzung; gemeindlicher Gestaltungsspielraum. | Link | Windkraftanlagen | |
VK 2 – 29/17 | 11.12.2017 | Keine interkommunale Zusammenarbeit zwischen Landkreis und kreisangehöriger Stadt bei der Abfallsammlung (zitiert: Vergabeblog.de vom 18/12/2017, Nr. 34762) | Link | Abfallentsorgung |