Zusammenarbeit mit suchtmittelabhängigen Eltern und/oder Eltern in Substitutionsbehandlung

Kreis Heinsberg, Erkelenz, Geilenkirchen, Hückelhoven

Stichworte:
Kinder und Jugendliche Soziales
Hauptverantwortlich: Kreis Heinsberg
Sonstige Beteiligte:

Suchtberatungsstelle des Kreisgesundheitsamtes

Beratungsstelle für Suchtfragen des regionalen Caritasverbandes

Beratungsstelle für Suchtfragen des Diakonischen Werkes

Kreis Heinsberg, Kreisjugendamt

Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und ­Hückelhoven, jeweils Jugendamt

Kurzprofil:

Kreis Heinsberg
Regierungsbezirk Köln
Verwaltungssitz: Stadt Heinsberg
Einwohner: 248.233 Einwohner (Stand: 31.12.2013, Quelle: Kreis Heinsberg)
Fläche: 1.110 km²

Anlass:

Nach aktuellen Zahlen der Suchtforschung leben derzeit 18 Prozent der Kinder in Deutschland, insgesamt 2,69 Millionen, zeitweise bei einem Elternteil, der mit einer Suchtstörung belastet ist. Übertragen auf den Kreis Heinsberg sind etwa 6.000 Kinder betroffen.

Ziel:

Ziel ist die Vernetzung von Suchthilfe und Jugendhilfe. Der familiäre Bedarf soll frühzeitig zu erkannt und vorhandene Angebote vernetzt werden. Vorrangiges Ziel ist es, Eltern mit Suchterkrankung und deren Kindern ein gemeinsames Leben zu ermöglichen.

Umsetzung:

Kreisweit soll eine Arbeitshilfe für die Fachkräfte der beteiligten Institutionen und ein Leitfaden zur Verfügung stehen, um die Arbeit mit gemeinsamen Klientinnen und Klienten zu optimieren, gleiche Vorgehensweisen zu praktizieren und unnötige Irritationen zu vermeiden. Damit wird, ähnlich wie bereits im Schulbereich praktiziert, auch im Bereich der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit der Suchthilfe ein kooperatives Handeln mit mehr Handlungssicherheit und Verbindlichkeit initiiert. Dabei arbeiten die Kooperationspartner gemeinsam daran, betroffenen (werdenden) Müttern / Vätern / Eltern mit Suchterkrankung und deren Kindern ein gemeinsames Leben zu ermöglichen. Die Verantwortung für das Wohl des Kindes steht im Zentrum der Kooperationsvereinbarung.

Eckpunkte der Vereinbarung sind auf institutioneller Ebene ein Kooperationsgremium, das sich halbjährlich trifft, und auf der konkreten Arbeitsebene die Beteiligtenkonferenz. Darin kommen alle am Einzelfall beteiligten Fachkräfte mit den betroffenen Eltern zusammen (ca. 1 bis 2-mal/Jahr).

Finanzierung:

Keine finanziellen Auswirkungen

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

Mai 2016

Kontakt:

Kreisverwaltung Heinsberg
Valkenburger Straße 45
D-52525 Heinsberg
Tel.: 02452 130
Fax.: 02452 131100
info@kreis-heinsberg.de


Diese Übersicht als PDF herunterladen