Zusammenarbeit mit suchtmittelabhängigen Eltern und/oder Eltern in Substitutionsbehandlung
Kreis Heinsberg, Erkelenz, Geilenkirchen, Hückelhoven
Suchtberatungsstelle des Kreisgesundheitsamtes
Beratungsstelle für Suchtfragen des regionalen Caritasverbandes
Beratungsstelle für Suchtfragen des Diakonischen Werkes
Kreis Heinsberg, Kreisjugendamt
Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven, jeweils Jugendamt
Kreis Heinsberg
Regierungsbezirk Köln
Verwaltungssitz: Stadt Heinsberg
Einwohner: 248.233 Einwohner (Stand: 31.12.2013, Quelle: Kreis Heinsberg)
Fläche: 1.110 km²
Nach aktuellen Zahlen der Suchtforschung leben derzeit 18 Prozent der Kinder in Deutschland, insgesamt 2,69 Millionen, zeitweise bei einem Elternteil, der mit einer Suchtstörung belastet ist. Übertragen auf den Kreis Heinsberg sind etwa 6.000 Kinder betroffen.
Ziel ist die Vernetzung von Suchthilfe und Jugendhilfe. Der familiäre Bedarf soll frühzeitig zu erkannt und vorhandene Angebote vernetzt werden. Vorrangiges Ziel ist es, Eltern mit Suchterkrankung und deren Kindern ein gemeinsames Leben zu ermöglichen.
Kreisweit soll eine Arbeitshilfe für die Fachkräfte der beteiligten Institutionen und ein Leitfaden zur Verfügung stehen, um die Arbeit mit gemeinsamen Klientinnen und Klienten zu optimieren, gleiche Vorgehensweisen zu praktizieren und unnötige Irritationen zu vermeiden. Damit wird, ähnlich wie bereits im Schulbereich praktiziert, auch im Bereich der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit der Suchthilfe ein kooperatives Handeln mit mehr Handlungssicherheit und Verbindlichkeit initiiert. Dabei arbeiten die Kooperationspartner gemeinsam daran, betroffenen (werdenden) Müttern / Vätern / Eltern mit Suchterkrankung und deren Kindern ein gemeinsames Leben zu ermöglichen. Die Verantwortung für das Wohl des Kindes steht im Zentrum der Kooperationsvereinbarung.
Eckpunkte der Vereinbarung sind auf institutioneller Ebene ein Kooperationsgremium, das sich halbjährlich trifft, und auf der konkreten Arbeitsebene die Beteiligtenkonferenz. Darin kommen alle am Einzelfall beteiligten Fachkräfte mit den betroffenen Eltern zusammen (ca. 1 bis 2-mal/Jahr).
Keine finanziellen Auswirkungen
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Mai 2016
Kreisverwaltung Heinsberg
Valkenburger Straße 45
D-52525 Heinsberg
Tel.: 02452 130
Fax.: 02452 131100
info@kreis-heinsberg.de
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