Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Betreuung des Archivguts zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Jüchen

Rhein-Kreis Neuss, Jüchen

Stichworte:
Archiv Verwaltung
Hauptverantwortlich: Rhein-Kreis Neuss
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Rhein Kreis Neuss
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 452.001 (IT.NRW, 31.12.2020)
Fläche: 576,54 km²

Anlass:

Archivarbeit

Ziel:

Der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Jüchen haben mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom eine Kooperation für die gesetzlich vorgesehene Archivierung des Schriftgutes der
Stadt Jüchen vereinbart.

Umsetzung:

 

Der Kreis übernimmt die gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt nach dem ArchivG NRW in seine Zuständigkeit. Das Archivgut der Stadt wird im „Archiv im RheinKreis Neuss“ in Dormagen-Zons verwahrt. Der
Kreis stellt der Stadt die Räume unentgeltlich zur Verfügung und trägt alle Betriebs- und Nebenkosten sowie die Kosten für notwendige Instandsetzungen und Renovierungen. Dies gilt auch für die technischen Einrichtungen und Geräte, die zur ordnungsgemäßen und dauerhaften Verwahrung und Erhaltung des Archivguts erforderlich sind, wie beispielsweise zum Brand- und Einbruchschutz, zur Regulierung der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit in den Archivräumen usw.

Die Führung und Unterhaltung der Altregistraturen bzw. des Zwischenarchivs verbleibt in der alleinigen Verantwortung der Stadt Jüchen. Der Kreis berät hierzu die Stadt und wählt archivwürdige Materialien aus. Die Stadt stellt sicher, dass dem Kreis regelmäßig archivreife Unterlagen aus den Altregistraturen bzw. dem Zwischenarchiv zur Bewertung angeboten werden.

Die Stadt übergibt dem Kreis ihr Archivgut entsprechend den vorhandenen Bestandsverzeichnissen, bleibt aber Eigentümerin des eingebrachten Archivgutes.

Die Schwerpunktthemen des Stadtarchivs werden fort- und ggf. auch durch aktive Dokumentationweitergeführt. Die archivpädagogische Betreuung von Schulklassen insbesondere im Rahmen der bestehenden Bildungspartnerschaft wird sichergestellt. Zur Fortführung der Stadtgeschichte finden regelmäßig Absprachen zwischen dem Leiter des Archivs im Rhein-Kreis Neuss und dem Hauptamtsleiter und / oder dem Kulturamtsleiter der Stadt statt.

Der Kreis stellt für das Archiv der Stadt Archivpersonal im Umfang von 0,75 Vollzeitstellen zur Verfügung. Der Personaleinsatz wird von der Leitung des Archivs bestimmt. Der Kreis verpflichtet sich, auf Wunsch der Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern an bis zu 24 Präsenztagen im Jahr eine Vorortbenutzung des städtischen Archivguts in den Räumlichkeiten der Stadt anzubieten

(Quelle für Text und Bild: Rhein-Kreis Neuss und Links)

Finanzierung:

Die Stadt erstattet dem Kreis pauschal Personalkosten.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2018

Kontakt:
Links:

Rhein-Kreis Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss

Telefon: 02131 928-0
Email: info@rhein-kreis-neuss.de


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