Interkommunale Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des Fischereischeins

Rhein-Kreis Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Rommerskirchen

Stichworte:
Verwaltung
Hauptverantwortlich: Rhein-Kreis Neuss
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Rhein-Kreis Neuss
Regierungsbezirk: Düsseldorf
Einwohner: 457 264 (31.12.2022 IT-NRW)
Fläche: 576,61 km²

Anlass:

Übertragung von Zuständigkeiten

Ziel:

Die Interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und seinen kreisangehörigen Kommunen verfolgen mit dieser Kooperation das Ziel,  dass der Kries zukünftig die Erteilung des Fischereischeins von allen kreisangehörigen Kommunen aufsichtsbehördlich genehmigt.

Umsetzung:

Am 12.04.24 haben sich der Rhein Kreis Neuss und die kreisangehörigen Kommunen im Rhamen einer Öffentlich-rechtlichen Vereinabrung dazu entschlossen, dass die Erteilung des Fischereischeins von allen kreisangehörigen Kommunen auf den
Rhein-Kreis Neuss aufsichtsbehördlich übertragen werden. Dei Rechtsgrundlage hierfür stellt § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1 b) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) dar.

Dei  kreisangehörigen Kommunen übertragen dem Rhein-Kreis Neuss die Zuständigkeit für die Erteilung des Fischereischeins, die  nach § 35 Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW) obliegen.
Dabei übernimmt der Rhein-Kreis Neuss die Zuständigkeit für die Erteilung des Fischereischeins nach § 35 LFischG NRW für das Gebiet der
jeweiligen kreisangehörigen Kommune. Der Kreis verpflichtet sich, für die Beantragung der Fischereischeine eine digitale Lösung zu implementieren.

(Quelle für Text und Bild: siehe Link)

Finanzierung:

Dem Rhein-Kreis Neuss verbleiben sämtliche im Rahmen der Erfüllung der übernommenen Aufgaben anfallenden Gebühren und sonstigen Einnahmen. Die durch den Rhein-Kreis Neuss  erhobene Fischereiabgabe leitet dieser an die oberste Fischereibehörde weiter.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2024

Kontakt:

Rhein-Kreis Neuss
Oberstraße 91,
41460 Neuss

Telefon: 02131 928-0
E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de


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