Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle

Kreis Gütersloh, Borgholzhausen, Gütersloh, Halle (Westf.), Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl, Versmold, Werther (Westf.)

Stichworte:
Recht und Statistik
Hauptverantwortlich: Kreis Gütersloh
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Kreis Gütersloh
Regierungsbezirk Detmold
Einwohner: 366.104 (IT.NRW, Stand 31.12.2021)
Fläche: 969,21 km2

 

Anlass:

Effizienzsteigerung

Ziel:

Die Kommunen im Kreis Gütersloh verfolgen die gemeinsame Zielsetzung, Verwaltungsleistungen effizient und effektiv zu erbringen. In diesem Zusammenhang wird die abgeschottete Statistikstelle des Kreises Gütersloh zukünftig als „Statistikstelle im Kreis Gütersloh“ die Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle wahrnehmen.

Umsetzung:

 

Die Aufgabe der Statistikstelle ist die Erstellung von Kommunalstatistiken zur Gewinnung der statistischen Informationen, die die Städte und Gemeinden sowie der Kreis zur Erfüllung ihrer Aufgaben in allen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge benötigen. Hierzu haben sich die Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh sowie der Kreis Gütersloh verpflichtet, durch eine
Interkommunale Zusammenarbeit, um eine Statitkstelle Interkommunal zu implementieren.

Die „Statistikstelle im Kreis Gütersloh“ erstellt zur Gewinnung der statistischen Informationen, die die Städte und Gemeinden oder der Kreis Gütersloh zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, Kommunalstatistiken.

Hierzu werden folgende Aufgaben seitens der Statistikstelle im Kreis Gütersloh wahrgenommen:

  • Erhebung, Sammlung, Aufbereitung, Darstellung und Analyse von Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
  • Erstellung von Prognosen und Modellrechnungen zur Unterstützung der Fachplanung
    (Jugendhilfe-, Quartier-, Schul-, Sozial-, Raumplanung und andere),
  • Verarbeitung von Geschäftsstatistiken und Verwaltungsregisterauswertungen,
  • Erstellung von Sekundärstatistiken,
  • Georeferenzierung statistischer Daten,
  • Erstellung von thematischen Karten,
  • (Unterstützung bei) Umfragen und statistischen Erhebungen,
  • Kommunalforschung und andere Projekte mit kommunalem Bezug,
  • Unterstützung bei der wissenschaftlich fachgerechten Verwendung, Anwendung und Interpretation von statistischen Daten, Methoden und Instrumenten in den Verwaltungen

Soweit für die Durchführung von Kommunalstatistiken aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen Satzungszwang besteht, wird der Kreis Gütersloh ermächtigt, die zur Durchführung erforderlichen Regelungen durch eine für das gesamte Gebiet der Vereinbarungspartner geltende Satzung zu treffen.

Des Weiteren trägt die„Statistikstelle im Kreis Gütersloh zur Digitalisierung bei, indem durch eine einheitliche Webanwendung für die Verwaltung, Politik
und Bevölkerung, die zur individuellen Präsentation und Auswertung kommunaler Geodaten geschaffen wird.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Für die genannten Aufgaben werden keine Kosten erhoben, solange die Daten aus verfügbarem Datenmaterial gewonnen werden können. Für Umfragen oder spezielle manuelle Erhebungen, die nur von einzelnen Vereinbarungspartnern gewünscht werden, ist eine Kostenübernahme gegebenenfalls schriftlich zu vereinbaren.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2024

Kontakt:

Kreisverwaltung Gütersloh
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh


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