Überwachung der Kleinkläranlagen

Kreis Coesfeld, Billerbeck, Ascheberg, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl, Senden

Stichworte:
Abwasser Kleinkläranlage
Hauptverantwortlich: Kreis Coesfeld
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Kreis Coesfeld, Münsterland in Westfalen, Verwaltungssitz: Coesfeld
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 218.401 (31. Dez. 2015)
Fläche: 1.110 km²

Anlass:

Die Gemeinde ist zuständig für die Überwachung von Kleinkläranlagen nach § 53 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 6 LWG. Der Kreis als Untere Wasserbehörde ist zuständig für die Überwachung von Einleitungen aus Kleinkläranlagen in Gewässer (Einleiterüberwachung, § 116 Abs. 1 Nr. 7 LWG). Jede Prüfinstanz muss sich grundsätzlich auf ihr Aufgabenfeld beschränken, andererseits sollen aber offensichtliche Mängel gegenüber dem Grundstückseigentümer und der jeweils anderen Behörde aufgezeigt werden. Für den Bürger ist diese Differenzierung der Vor-Ort-Überwachung durch zwei unterschiedliche Behörden sowie die Entrichtung von zwei verschiedene Gebühren nur schwer zu verstehen.

Ziel:

Ziel der Vereinbarung ist es, die Zuständigkeiten für die Anlagen- und Einleiterüberwachung von Kleinkläranlagen im Kreis Coesfeld einer Behörde zu übertragen und damit eine effektivere Aufgabenwahrnehmung zu erreichen; der Bürger als Anlagenbetreiber und Gewässerbenutzer hat künftig nur noch einen Ansprechpartner für die Überwachungsaufgaben.

Umsetzung:

Der Kreis Coesfeld unterstützt die Kommunen bei der Überwachung der Kleinkläranlage. Die Erfüllung der Aufgaben geht auf den Kreis über.

Finanzierung:

Der Aufwand des Kreises Coesfeld finanziert sich aus den Gebühreneinnahmen nach dem “Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung” des Landes NRW.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2014

Kontakt:

Abwasserwerk der Stadt Coesfeld
Dülmener Straße 80
48653 Coesfeld
Telefon 02541 / 929-320
Fax: 02541 / 929-333

info@abwasserwerk-coesfeld.de


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