Wahrnehmung der Aufgabe der Rechnungsprüfung in der Stadt Harsewinkel durch den Kreis Gütersloh

Harsewinkel, Kreis Gütersloh

Stichworte:
Verwaltung
Hauptverantwortlich: Harsewinkel
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Harsewinkel
Regierungsbezirk Detmold
Einwohner: 25 575 (31.12.2021, IT.NRW)
Fläche: 100,1 km²

Anlass:

Übernahme von Aufgaben

Ziel:

Die Stadt Harsewinkel verfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kreis Gütersloh das Ziel, dass im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, dem Kreis Gütersloh die Aufgaben der Rechnungsprüfung für die Stadt Harsewinkel erteilt werden.

Umsetzung:

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Jahr 2022 vereinbaren die Stadt Harsewinkel und der Kreis Gütersloh, dass in Zukunft der Kreis Gütersloh die Aufgaben der Rechnungsprüfung für die Stadt Harsewinkel und Ihre Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserbetrieb wahrnehmen soll.

Eine Bündelung in der Wahrnehmung der Rechnungsprüfung birgt hierbei den Vorteil eines gegenseitigen Austauschs, eine gegenseitige Vertretung sowie eine fachliche Spezialisierung.

Das Referat Revision und Datenschutz des Kreises Gütersloh führt die Aufgaben der Rechnungsprüfung für die Stadt Harsewinkel und ihre Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserbetrieb durch. Der vom Kreistag bestellte Leiter des Referates Revision und Datenschutzes gilt als Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Harsewinkel. Auch die vom Kreistag bestellten Prüfer des Referates Revision und Datenschutzes gelten als Rechnungsprüfer der Stadt Harsewinkel.  Die Prüfer sind auch bei ihrer Tätigkeit für die Stadt Harsewinkel der für den Kreis Gütersloh geltenden Arbeitszeitverordnung unterstellt.

Die Rechnungsprüfungen erfolgen in den Diensträumen der Stadt Harsewinkel (soweit erforderlich).  Die Akteneinsichten, Besprechungen, Anhörungen usw. können auch in den Diensträumen des Kreises durchgeführt oder fortgesetzt werden. Die Entscheidung hierüber erfolgt durch die Leitung des Referats. Ein entsprechender Arbeitsraum wird seitens der Stadt Harsewinkel zur Verfügung gestellt.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Die Stadt Harsewinkel erstattet dem Kreis Gütersloh die Kosten der Rechnungsprüfung der Stadt in Höhe der voraussichtlich anfallenden Personal-Ist-Kosten, Sachnebenkosten und Reisekosten.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2021

Kontakt:

Stadt Harsewinkel
Münsterstraße 14
33428 Harsewinkel

Telefon: 05247 935-0
E-Mail: Kontakt@Harsewinkel.de


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