Vereinbarung über die Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde Schermbeck für die Stadt Dorsten

Dorsten, Schermbeck

Stichworte:
Abwasser Wasser
Hauptverantwortlich: Dorsten
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Dorsten
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 75.145 (IT.NRW, 30.06.2022)
Fläche: 171,2  km²

Anlass:

Hohe Kosten in der Abwasserbeseitigung

Ziel:

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung legen die Kommunen Dorsten und Schermbeck fest, ein auf dem Gebiet der Stadt Dorsten liegendes Grundstück an eine Abwasseranlage (Druckrohrleitung) der Gemeinde Schermbeck anzuschließen. Die entsprechende Aufnahme und Entsorgung des Abwassers erfolgt demnach über die Gemeinde Schermbeck.

Umsetzung:

Unter dem wirtschaftlichen und technischen Aspekt ist es zweckmäßig, ein auf dem Gebiet der Stadt Dorsten liegendes Grundstück an die benachbarte Abwasseranlage in Schermbeck anzuschließen und somit das anfallende Abwasser in das Kanalnetz der Gemeinde Schermbeck einzuleiten.

Diese Kooperation zur gemeinsamen Nutzung der Abwasseranlage wurde im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Jahr 2012 festgelegt. Die Stadt Dorsten erhält die Berechtigung, das anfallende Schmutzwasser in das Kanalnetz der Gemeinde Schermbeck einzuleiten. Die Gemeinde Schermbeck als Abwasser übernehmende Kommune geht mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Verpflichtung ein, das anfallende Abwasser auf dem festgelegten Grundstück der Stadt Dorsten aufzunehmen und entsprechend der Kläranlage Schermbeck zur weiteren Aufbereitung zuzuleiten.

Des Weiteren legt die Vereinbarung fest, dass das von dem Gebiet der Stadt Dorsten kommende Abwasser von seiner Einleitung und Beschaffenheit an die Abwassersatzung der Gemeinde Schermbeck gebunden ist. Über etwaige Änderungen in der Satzung wird die Stadt Dorsten durch die Gemeinde Schermbeck informiert.

Die Stadt Dorsten hat jährliche Abwassergebühren an die Gemeinde Schermbeck zu entrichten.

Finanzierung:

Die Stadt Dorsten zahlt jährlich Abwassergebühren an die Gemeinde Schermbeck.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2012

Kontakt:

Tiefbauamt der Stadt Dorsten
Bismarckstraße 13
6284 Dorsten

E-Mail: tiefbauamt@dorsten.de


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