Überwachung der Kleinkläranlagen

Kreis Warendorf, Ahlen, Beckum, Beelen, Drensteinfurt, Everswinkel, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte, Wadersloh, Warendorf, Ennigerloh

Stichworte:
Abwasser Kleinkläranlage
Hauptverantwortlich: Kreis Warendorf
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Kreis Warendorf
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 277. 431 (31.12.2015)
Fläche: 1319,41 km²

Anlass:

Die Gemeinde ist zuständig für die Überwachung von Kleinkläranlagen nach § 53 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 6 LWG.  Für Sanierungen und die Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen ist die Untere Wasserbehörde des Kreises zuständig. Um zukünftig eine doppelte Zuständigkeit zu vermeiden und Ablaufprozesse zu erleichtern, haben die Kommunen die Aufgabe der Überwachung der Kleinkläranlagen dem Kreis Warendorf übertragen.

Ziel:

Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Zuständigkeiten für die Überwachung von Kleinkläranlagen im Kreis Warendorf einer Behörde zu übertragen, um zukünftig klare Ansprechpartner für die Überwachungsaufgaben aufzuweisen und Mehrfachtätigkeiten zu vermeiden.

Umsetzung:

Kreis Warendorf überwacht für die Kommunen regelmäßig, ob die Kleinkläranlagen nach den vorgegeben Standards gebaut, betrieben und unterhalten werden.

Finanzierung:

Der Aufwand für den Kreis Warendorf finanziert sich aus den Gebühreneinnahmen nach dem “Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung” des Landes NRW.“

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2013

Kontakt:

Abwasserbetrieb Warendorf
Freckenhorster Straße 43
48231 Warendorf

Telefon: 02581 54-1700
E-Mail: ralf.buecker@aw-waf.de


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