Überwachung der Kleinkläranlagen
Kreis Warendorf, Ahlen, Beckum, Beelen, Drensteinfurt, Everswinkel, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte, Wadersloh, Warendorf, Ennigerloh
Abwasser KleinkläranlageDiese Übersicht als PDF herunterladen
Kreis Warendorf
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 277. 431 (31.12.2015)
Fläche: 1319,41 km²
Die Gemeinde ist zuständig für die Überwachung von Kleinkläranlagen nach § 53 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 6 LWG. Für Sanierungen und die Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen ist die Untere Wasserbehörde des Kreises zuständig. Um zukünftig eine doppelte Zuständigkeit zu vermeiden und Ablaufprozesse zu erleichtern, haben die Kommunen die Aufgabe der Überwachung der Kleinkläranlagen dem Kreis Warendorf übertragen.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Zuständigkeiten für die Überwachung von Kleinkläranlagen im Kreis Warendorf einer Behörde zu übertragen, um zukünftig klare Ansprechpartner für die Überwachungsaufgaben aufzuweisen und Mehrfachtätigkeiten zu vermeiden.
Kreis Warendorf überwacht für die Kommunen regelmäßig, ob die Kleinkläranlagen nach den vorgegeben Standards gebaut, betrieben und unterhalten werden.
Der Aufwand für den Kreis Warendorf finanziert sich aus den Gebühreneinnahmen nach dem “Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung” des Landes NRW.“
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2013
Abwasserbetrieb Warendorf
Freckenhorster Straße 43
48231 Warendorf
Telefon: 02581 54-1700
E-Mail: ralf.buecker@aw-waf.de