Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für einen Teilstandort
Velen, Gescher
Stadt Velen
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 13 198 (IT.NRW, 31.12.2021)
Fläche: 70,75 km²
Demografischer Wandel
Das mit der Interkommunalen Zusammenarbeit verfolgte Ziel der Städte Gescher und Velen ist es, den Herausforderungen eines demografischen Wandels und der allgemeinen Schulentwicklung zu begegnen. Hierbei soll die gemeinsame Kooperation ein zukunftssicheres, bedarfsgerechtes und wohnortnahes Schulangebot für die Region schaffen. Der neu geschaffene Teilstandort der Gesamtschule Velen wird dabei in den Räumlichkeiten der bisherigen Sekundarschule in Velen genutzt. Eine bedarfsgerechte Ausstattung ist hierfür vorgesehen.
Im Rahmen einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung haben die Städte Gescher und Velen beschlossen, für die Gesamtschule Gescher einen Teilstandort zu bilden. Die Stadt Gescher ist Schulträger der Gesamtschule Gescher. Die Aufgaben werden gemäß § 78 Abs. 8 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 23 Abs. 1 und 2 des 2. Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 auf die Stadt Gescher übertragen.
Die Stadt Gescher hat die Stadt Velen in Entscheidungen, die sie als Schulträger trifft, einzubeziehen. Hierzu gehören insbesondere alle schulorganisatorischen Regelungen, die sich auf beide Standorte auswirken. Entscheidungen, die den Teilstandort Velen betreffen, können nur einvernehmlich mit der Stadt Velen getroffen und umgesetzt werden.
Nach § 79 SchulG NRW ist die Stadt Gescher als künftiger Schulträger dazu verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderliche Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das notwendige nicht lehrende Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Schulausstattung zur Verfügung zu stellen.
Die Verkehrssicherungspflicht am Teilstandort wird seitens der Stadt Velen übernommen.
Nach Vorliegen der Anmeldezahlen findet jährlich ein verwaltungsinternes Informations- und Abstimmungsgespräch statt, an dem Vertreterinnen der Städte Velen und Gescher und die Schulleitung der Gesamtschule teilnehmen. Bei Bedarf wird auch die obere Schulaufsicht der Bezirksregierung Münster beratend hinzugezogen.
Die Städte Gescher und Velen bilden zur Beratung schulischer Fragen sowie der finanziellen Ausstattung und notwendiger Investitionen einen Beirat, dem je nach Stimmenverhältnis der Fraktionen Vertreterinnen der Städte Gescher und Velen sowie Vertreterinnen der Verwaltungen und die Schulleitung angehören. Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich im September zur Haushaltsberatung sowie auf Antrag der Kommunen Gescher oder Velen.
Durch die Kooperation der beiden Kommunen wird langfristig eine Lösung aufgestellt, die den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnet und das bisherige Schulangebot in der Region ausbaut.
(Quelle für Text und Bild: siehe Link)
Jede Kommune bleibt für den Bestand, die Unterhaltung und den Betrieb des jeweiligen Schulgebäudes an seinem Standort zuständig. Notwendige Investitionen an den Standorten trägt ebenfalls die jeweilige Standortkommune. Soweit Aufwendungen nicht eindeutig einem Standort zuzuordnen sind, werden diese nach Anzahl der vor Ort unterrichteten Schülerinnen aufgeteilt.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2022
Rathaus Velen
Coesfelder Straße 14
46342 Velen
Telefon:02863 926-0
E-mail:info@velen.de
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster_Nr. 43 Jahrgang 2022
Pressebericht Borkener Zeitung: Neuer Schulstandort eröffnet
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