Übernahme von Amtsvormundschaften und Amtspflegeschaften

Rhein-Kreis Neuss, Kaarst

Stichworte:
Kinder und Jugendliche Recht und Statistik
Hauptverantwortlich: Rhein-Kreis Neuss
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Rhein Kreis Neuss
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 450.026 (IT.NRW, 31.12.2015)
Fläche: 576,52 km² 

Stadt Kaarst
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 43.286 (Stand: 31. Dezember 2015)
Fläche: 37,48 km²
Anlass:

Die Zahl an bearbeiteten Fällen hat sich in den letzten Monaten auf rund 20 Fälle reduziert. Zudem erfordert die Aufgabe Spezialwissen mit einem unverhältnismäßig hohen Fortbildungsbedarf.

Ziel:

Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit sowie Einsparung personeller Ressourcen.

Umsetzung:

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat die Stadt Kaarst die Aufgabe der Amtsvormundschaften und Amtspflegeschaften auf den Rhein-Kreis-Neuss übertragen. Dabei erfolgen durch den Rhein-Kreis-Neuss bis zu 25 Amtsvormundschaften und Amtspflegeschaften mit dem eigenen Personal. Weitere Vormundschaften bzw. Pflegeschaften werden durch den Betreuungsverein Niederrhein e.V. übernommen. Die Zuständigkeit für die notwendige Koordination, Abwicklung und Abrechnung mit dem Verein obliegt dem Kreis.

Finanzierung:

Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden von der Stadt Kaarst an den Rhein-Kreis-Neuss in Form einer Jahrespauschale erstattet. Die Berechnungsgrundlage der Pauschale richtet sich nach den aktuellen Angaben der KGSt “Kosten eines Arbeitsplatzes”.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2017

Kontakt:
Jugendamt Rhein-Kreis-Neuss
Am Kirsmichhof 2
41352 Korschenbroich
Tel. 02161 6104-5110

Diese Übersicht als PDF herunterladen