Übernahme von Amtsvormundschaften und Amtspflegeschaften
Rhein-Kreis Neuss, Kaarst
Rhein Kreis Neuss Regierungsbezirk Düsseldorf Einwohner: 450.026 (IT.NRW, 31.12.2015) Fläche: 576,52 km² Stadt Kaarst Regierungsbezirk Düsseldorf Einwohner: 43.286 (Stand: 31. Dezember 2015) Fläche: 37,48 km²
Die Zahl an bearbeiteten Fällen hat sich in den letzten Monaten auf rund 20 Fälle reduziert. Zudem erfordert die Aufgabe Spezialwissen mit einem unverhältnismäßig hohen Fortbildungsbedarf.
Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit sowie Einsparung personeller Ressourcen.
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat die Stadt Kaarst die Aufgabe der Amtsvormundschaften und Amtspflegeschaften auf den Rhein-Kreis-Neuss übertragen. Dabei erfolgen durch den Rhein-Kreis-Neuss bis zu 25 Amtsvormundschaften und Amtspflegeschaften mit dem eigenen Personal. Weitere Vormundschaften bzw. Pflegeschaften werden durch den Betreuungsverein Niederrhein e.V. übernommen. Die Zuständigkeit für die notwendige Koordination, Abwicklung und Abrechnung mit dem Verein obliegt dem Kreis.
Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden von der Stadt Kaarst an den Rhein-Kreis-Neuss in Form einer Jahrespauschale erstattet. Die Berechnungsgrundlage der Pauschale richtet sich nach den aktuellen Angaben der KGSt “Kosten eines Arbeitsplatzes”.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2017
Jugendamt Rhein-Kreis-Neuss Am Kirsmichhof 2 41352 Korschenbroich Tel. 02161 6104-5110
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