Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers “Christoph 9”

Duisburg, Bottrop, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a.d. Ruhr, Oberhausen, Wuppertal, Kreis Kleve, Viersen, Wesel, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Recklinghausen

Stichworte:
Gesundheit Rettungsdienst
Hauptverantwortlich: Duisburg
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Duisburg
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 495.152  (IT.NRW, Stand 29.03.2023)
Fläche: 232,79 km²

Anlass:

Anpassung der besetehenden Zusammenarbeit

Ziel:

Mit der gemeinsamen Zusammenarbeit verfolgen die beteiligten Kommunen das Ziel auch weiterhin den Abdeckungsbereich des Rettungshubschrauber “Christoph-9” sicherzustellen.

Umsetzung:

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2022  legen die Projektbeteiligten Kommunen und Kreise eine Trägergemeinschaft für den Rettungshubschrauber “Christoph 9” fest. Christoph 9 ist seit dem 16. September 1975 an dem BG Klinikum Duisburg stationiert.

Die Stadt Duisburg übernimmt als Kernträgerin den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung, Luftrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW). Des Weiteren ist Christoph 9 ebenfalls für Rettungseinsätze in den beteiligten Mitgliederkommunen und Kreisen der Trägergemeinschaft zuständig.

Die Stadt Duisburg wird für das gesamte Gebiet der Trägergemeinschaft ermächtigt, die Benutzung des Rettungshubschraubers durch Satzung zu regeln und für die Einsätze des Rettungshubschraubers Gebühren oder Entgelte zu erheben.

In ihrer Rolle als Hauptträger hat die Stadt Duisburg die anderen Mitglieder der Trägergemeinschaft über alle wesentlichen Vorgänge betreffend den Betrieb des Rettungshubschraubers zeitnah zu unterrichten und auf Antrag Einsicht in alle  geführten Betriebsunterlagen zu gewähren.

Einmal jährlich finden entsprechende Trägerversammlungen statt, in denen die Mitglieder der Trägergemeinschaft sich zusammenfinden.

Durch die Bildung der Trägergemeinschaft kann weiterhin eine flächendeckende Luftrettung in den beteiligten Gebieten erfolgen.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt auf der Basis einer jährlich zu zahlende Umlage von 15.000 Euro je Mitglied der Trägergemeinschafe. Die Stadt Duisburg wird ermächtigt, für die Einsätze des Rettungshubschraubers Gebühren oder Entgelte zu erheben.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2005

Kontakt:

Stadt Duisburg

Burgplatz 19
47051 Duisburg

Telefon: 0203 283 0
E-Mail: info@stadt-duisburg.de


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