Rest-, Sperrmüll und Bioabfallentsorgung

Kreis Warendorf, Oelde, Sassenberg

Stichworte:
Abfall Wertstoffe
Hauptverantwortlich: Kreis Warendorf
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Kreis Warendorf
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 277.458 (31.12.2017, IT. NRW)
Fläche: 1.319 km²
Anlass:

Rationalisierung von Einsammeln, Sortieren und Behandeln von Abfällen durch Synergien der Zusammenarbeit zur Senkung von Abfallgebühren

Ziel:

Unterstützung der Kommunen bei der Entsorgung (Einsammlung und Beförderung) der überlassungspflichtigen Abfälle

Umsetzung:

Die Kommunen arbeiten im Bereich der Rest-, Sperrmüll und Bioabfallentsorgung zusammen, soweit die Entsorgung dieser Abfälle der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeit unterliegt. Sie unterstützen sich bei der Erfassung und Entsorgung, behalten aber jeweils die abfallrechtlichen Rechte und Pflichten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bei.

Der Kreis ist verpflichtet, die Städte bei den ihnen obliegenden Aufgaben der Entsorgung (Einsammlung und Beförderung) der überlassungspflichtigen Abfälle zu unterstützen. Der Kreis führt die Entsorgungsleistungen in eigener Verantwortung durch. Er wird sich mit den Kommunen diesbezüglich abstimmen, soweit es deren Zuständigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger betrifft. Soweit Entscheidungen notwendig sind, trifft diese der Kreis.

Die Kommune unterstützt den Kreis bei der Durchführung der Einsammlung und Beförderung. Dies geschieht insbesondere durch die Bereitstellung der erforderlichen Informationen, soweit diese bei der Stadt vorhanden sind. Für die Durchführung wurde eine gesonderte Ausführungsvereinbarung geschlossen, um Entsorgungslogistik mit der jeweiligen Stadt abzustimmen (z.B. Behältergrößen, Abfuhrrhythmen). Dabei darf der Kreis Dritte beauftragen.

Die Vereinbarung ist für jeweils 5 Jahre geschlossen und verlängert sich automatisch.

Der Kreis darf die Einsammlung und Beförderung der überlassungspflichtigen Abfälle von
Dritten durchführen lassen. Er darf sie insbesondere von eigenen Tochterunternehmen erbringen lassen. Insoweit wurde mit Vertragsschluss bereits ausdrücklich die Zustimmung zu dieser Vorgehensweise erklärt.

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf mbH (AWG) wurde beauftragt, die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Abfallberatung, Abfallverwertung und Abfallentsorgung wahrzunehmen. Die Aufgabenfelder der AWG resultieren aus dem bereits 1989 vom Kreistag beschlossenen und 2014 aktualisierten Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Warendorf.

Finanzierung:
Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2012

Kontakt:
Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf mbH (AWG)
Westring 10
59320 Ennigerloh
Tel: 02524/9307-0
info@awg-waf.de

Diese Übersicht als PDF herunterladen