Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Hilfe bei Drogenabhängigkeit
Rhein-Kreis Neuss, Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch, Kaarst, Jüchen, Rommerskirchen
Stichworte:
Gesundheit Hauptverantwortlich: Rhein-Kreis Neuss
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Rhein-Kreis Neuss
Regierungsbezirk: Düsseldorf
Einwohner: 457.077 (31.12.2024 IT-NRW)
Fläche: 576,00 km²
Anlass:
Koordination und Beauftragung
Ziel:
Die Interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Rhein Kreis Neuss und seinen kreisangehörigen Kommunen wollen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Kooperation die Koordination der Prävention, Beratung, Daseinfürsorg und Streetwork stärken.
Umsetzung:
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 14.11.2024 mit allen kreisangehörigen Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Hilfen und Maßnahmen bei Prävention, Konsum und Abhängigkeiten von illegalen bzw. neuen psychoaktiven Substanzen geschlossen.
Alle kreisangehörigen Kommunen haben sich auf die gemeinsame Neuregelung geeinigt. Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt die Koordination und Beauftragung der Angebote. Diese Funktion wurde zuvor von der Stadt Neuss wahrgenommen.
Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt für folgende Bereiche die Koordination und Beauftragung:
- Primäpräventive Maßnahmen zur Aufklärung, Verhinderung und Hinauszögerung des Konsums.
Die Leistungen werden dabei von einem oder mehreren Trägern vor Ort in den jeweiligen Städten und Gemeinden angeboten .
- Sekundärpräventive Maßnahmen in Form von zieloffenen Beratungen oder Hilfs- und Unterstützungsangeboten, die in den Sitzungen eines Runden Tischs mit dem Schwerpunkt Sucht im Jahr 2022 verabschiedet wurden
Diese Leistungen werden je nach Bedarf möglichst vor Ort in den jeweiligen Städten und der Gemeinde erbracht.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Finanzierung:
Die Gesamtkosten für den überwiegenden Anteil der Angebote werden durch Landeszuschüsse und die im Haushalt des Rhein-Kreis Neuss eingeplanten Mittel getragen.
Rechtsform:
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Zusammenarbeit seit:
2024
Kontakt:
Rhein-Kreis Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Telefon: 02131 928-0
Mail: info@rhein-kreis-neuss.de
Links:
Rhein-Kreis Neuss: Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Hilfe bei Drogenabhängigkeit in Kraft
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