Musikschulzweckverband Schleiden

Schleiden, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Zülpich

Stichworte:
VHS und Musikschule
Hauptverantwortlich: Schleiden
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Stadt Schleiden
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 12.934 (IT.NRW, 31.12.2016)
Fläche: 121,67 km2

Anlass:

Der Rat der Stadt Schleiden beschloss in seiner Sitzung vom 18.12.1969 die Einrichtung einer Musikschule. Neben Kindern aus dem Stadtgebiet Schleiden wurden schon im ersten Unterrichtsjahr auch Schüler der übrigen Gemeinden des damaligen Kreises Schleiden unterrichtet.

Da das Interesse an der Musikschule schnell stieg, entschloss man sich 1972 zur Gründung des Musikschulzweckverbandes Schleiden, dem die Städte Schleiden und Mechernich sowie die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Nettersheim als gleichberechtigte Mitglieder beitraten. 2002 trat die Stadt Zülpich dem Musikschulzweckverband bei.

 

Ziel:

Interkommunale Zusammenarbeit soll effizient und kostensparend sein, über die Gemeindegrenzen hinweg die Bürger mit qualitativ hochwertigen Dienstleistungen versorgen. Durch sinkende Einwohnerzahlen insbesondere in ländlichen Kommunen sind  derartige Kooperationen notwendig. Ziel ist die Schaffung der Voraussetzung  und Sicherstellung einer musikalischen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen im Kreis Euskirchen.

Umsetzung:

Der Zweckverband bietet die Dienstleistungen dezentral im Kreis Euskirchen an. Neben dem Unterricht in den Hauptorten der 8 Mitgliedsgemeinden (Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Zülpich und Schleiden) findet Unterricht an einer Vielzahl weiterer Orte statt, so dass oft eine ortsnahe Unterrichtsmöglichkeit geboten werden kann.

Finanzierung:

Kostenverteilung anteilig

Rechtsform:

Zweckverband

Zusammenarbeit seit:

1972

Kontakt:

Musikschulzweckverband Schleiden

Blankenheimer Straße 2

53937 Schleiden

Telefon: 02445 – 89272

E-Mail: musikschule@schleiden.de

 


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