Märkische Stadtbetriebe AöR

Iserlohn, Hemer

Stichworte:
Abwasser AöR Bauhof Straßen und Verkehr
Hauptverantwortlich: Iserlohn
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Stadt Iserlohn
Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 95.231 (Stadt Iserlohn, 31.12.2017)
Fläche: 12.547 ha
Anlass:

Interkommunale Gespräche zwischen Nachbarkommunen, Forderung aus der Politik nach interkommunaler Zusammenarbeit.

Ziel:

Gemeinsamer Stadtbetrieb (AöR)

Umsetzung:

Der Märkische Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer (SIH) ist ein interkommunales Unternehmen der Städte Iserlohn und Hemer. Er ist zuständig für Straßenunterhaltung, Reinigung, Stadtentwässerung, Forst, Friedhof und Grünpflege. Mit etwa 250 Beschäftigten ist die AöR zuständig für die ein kommunale Infrastruktur von ca. 140.000 Bürgerinnen und Bürger der Städte Iserlohn und Hemer.

Zum 01.01.2012 wurde der Märkische Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer (SIH) als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Organe des interkommunalen Betriebes sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Durch die Überführung der Iserlohner Stadtbetriebe und des Stadtbetriebs Hemer in eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) werden jährliche Kosteneinsparungen in beiden Städten erwartet.

 

Finanzierung:
Aus der Satzung
§ 11 Finanzierung des Kommunalunternehmens: Die Trägerkommunen stellen dem Kommunalunternehmen die für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Finanzmittel in Form von Umlagen zur Verfügung, soweit das Kommunalunternehmen seinen Aufwand nicht aus an deren Erträgen decken kann.
Verbleibende Unterdeckungen werden durch Sonderumlagen der Trägerkommunen aufgebracht, soweit sie nicht auf neue Rechnung vorgetragen werden.
§ 12 Einbringung der Grundstücke
Die Grundstücke und Gebäude der bisherigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen werden komplett zum Buchwert in das Kommunalunternehmen eingebracht. Abschrei-bungen werden auf den geringstmöglichen Wert festgelegt. Für den Hemeraner Standort werden sinnvolle Betriebsnutzungen entwickelt. Vermarktung der Grundstücke erfolgt nur bei Zustimmung der jeweiligen Stadt. Etwaige Buchwertgewinne werden an die einbringende Stadt ausgekehrt. Bestehende Altlasten sind durch die einbringende Stadt zu tragen.
Rechtsform:

Anstalt des öffentlichen Rechts

Zusammenarbeit seit:

2012

Kontakt:
SIH Stadtbetriebe Iserlohn-Hemer
Corunnastraße 4
58636 Iserlohn
Telefon: 02371 217-2800
www.sih-online.de
sih@sih-online.de

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