Kooperationsvereinbarung: Gemeinsam für den Kinderschutz

Rhein-Kreis Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Rommerskirchen

Stichworte:
Kinder und Jugendliche Soziales
Hauptverantwortlich: Rhein-Kreis Neuss
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Rhein-Kreis Neuss
Regierungsbezirk: Düsseldorf
Einwohner: 452.496 (31.12.2021 IT-NRW)
Fläche: 785,00 km²

Anlass:

Verbesserung des Kinderschutzes

Ziel:

Ziel des Projektes ist es, den Kinderschutz durch die Interkommunale Zusammenarbeit auszuweiten und zu verbessern.

Umsetzung:

Nach dem neuen Landeskinderschutzgesetz sind Kommunen dazu verpflichtet, eine Fachkraft für den Kinderschutz einzustellen. Hierdurch sollen Kinder und Jugendliche noch besser als bisher vor Gefährdungen geschützt werden.

Gemeinsam setzt das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss, das für Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen zuständig ist, mit den Städten Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Neuss und Meerbusch die gesetzliche Vorgabe um, nach der sich die Kinderschutz-Fachkräfte der einzelnen Jugendämter vermehrt austauschen und Koordinierungsstellen für interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz auf- und ausbauen sollen.

Des Weiteren wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine Intensivierung des Austausches von Informationen und die Durchführung gemeinsamer Fort- und Weiterbildungsangebote voranzutreiben. Ebenfalls soll an einer gemeinsamen Weiterentwicklung der Qualitätssicherung gearbeitet werden. Die entsprechenden Maßnahmen und Tätigkeiten sollen hierbei jährlich in einem Bericht festgehalten werden und entsprechende Optimierungspotentiale erarbeitet werden.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:
Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2023

Kontakt:

Rhein-Kreis Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss

Telefon: 02131 928-0
Mail: info@rhein-kreis-neuss.de


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