Kommunale Alten- und Pflegeberatung

Nettetal, Brüggen

Stichworte:
Soziales
Hauptverantwortlich: Nettetal
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Stadt Nettetal
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 41.964 (IT.NRW, 31.12.2015)
Fläche: 83,87 km² 

Gemeinde Brüggen
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 15.648 (IT.NRW, 31.12.2015)
Fläche:  61,25 km² 
Anlass:

Zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung schaffen die Kommunen Nettetal und Brüggen kostenlos ein breit angelegtes Beratungsangebots in allen Pflegeangelegenheiten für die Bürgerinnen und Bürger.

Ziel:

Mit Hilfe des Projekts soll eine reibungslose Koordinierung von gesundheitsfördernden, präventiven, pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten erreicht werden.

Umsetzung:

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat die Stadt Nettetal und die Gemeinde Brüggen im Jahr 2004 eine gemeinsame Durchführung der kommunalen Alten- und Pflegeberatung mit Sitz in Nettetal beschlossen. Diese umfasst die Einzelfallberatung nach § 71 SGB XII und die gemeinwesenorientierte Altenarbeit und Pflegeberatung nach § 4 Landespflegegesetz NW (PfG NW). Zur Wahrnehmung der Aufgaben werden Personalkapazitäten aus beiden Kommunen bereitgestellt.

Aufgrund gesetzlicher Erweiterungen nach § 92c SGB XI sind Kommunen aufgefordert, Pflegestützpunkte einzurichten und Bürgerinnen und Bürgern somit umfassende Beratungsleistungen zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird die im Jahr 2004 geschlossene Vereinbarung nach Einrichtung des Pflegestützpunkts Nettetal-Brüggen im Jahr 2010 weiter fortgeführt.

Die kommunale Alten- und Pflegeberatung umfasst die Einzelfallberatung nach § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), die gemeinwesenorientierte Altenarbeit und die Pflegeberatung nach § 4 Landespflegegesetz NW (PfG NW). Die Alten- und Pflegeberatung ist unabhängig und kostenlos für die Bürgerinnen und Bürger und soll gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative, medizinische, pflegerische und soziale Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren.

Finanzierung:

Die anfallenden Personal- und Sachkosten richten sich nach Angaben der KGSt “Kosten eines Arbeitsplatzes”.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2004/2010

Kontakt:

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