Interkommunale Zusammenarbeit der amtsärztlichen Dienste

Kreis Gütersloh, Kreis Warendorf

Stichworte:
Gesundheit Personal Verwaltung
Hauptverantwortlich: Kreis Gütersloh
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Kreis Gütersloh

Regierungsbezirk Detmold

Einwohner: 366.104 (IT.NRW, Stand 31.12.2021)

Fläche: 969,21 km2

 

Anlass:

Wechselseitige Übernahme von Aufgaben

Ziel:

Die Kreise Gütersloh und Warendorf  wollen bei der Erstellung von Gutachten hinsichtlich der Arbeits- und Dienstunfähigkeit für Ihre eigenen Mitarbeiter zusammenarbeiten.

Umsetzung:

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (April 2018) haben die Kreise Gütersloh und Warendorf eine interkommunale Zusammenarbeit in der Ausstellung der Gutachten zur Dienstunfähigkeit. Zukünftige Untersuchungen werden dabei wechselseitig von den jeweils anderen Kreisen übernommen. Die untere Gesundheitsbehörde des Kreises Gütersloh

übernimmt im Wege der Delegation die Aufgabe des Ausstellens der Gutachten zur Dienstunfähigkeit des Kreises Warendorf. Die untere Gesundheitsbehörde des Kreises Warendorf übernimmt im Gegenzug diese Aufgabe für die Beschäftigten des Kreises Gütersloh.

Diese Form dieser wechselseitigen Durchführung fördert die Akzeptanz der Ergebnisse solcher Gutachten und Untersuchungen.

Das hierfür benötigte Personal wird von den jeweiligen Kreisen zur Verfügung gestellt.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:
Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2018

Kontakt:

Kreisverwaltung Gütersloh
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh

Telefon: 05241 850
E-Mail: kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de


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