Gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte zwischen den Gemeinden Morsbach und Reichshof
Morsbach, Reichshof
Gemeinde Reichshof
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 18.610 (IT.NRW; 31.12.2022)
Fläche: 114,66 km²
Erbringung gemeinsamer Aufgaben
Dei beiden Kommunen verfolgen das Zeil, durch einen Interkommunalen Zusammenarbeit die personellen Ressourcen zu Bünndeln um die Aufagben einer Geichstellungsbeauftragten oder eines Gleichstellungsbeauftragten für beide Verwlatungen durhführen zu können.
Im Rahmen einer am 18.01.24 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Morsbach und Reichshof beschließen die beiden Kommunen die Einrichtung einer gemeinsamen Gleichstellungsbeauftragten.
Beide Seiten sind sich dabei bewusst, dass eine erfolgreiche gemeinsame Aufgabenwahrnehmung eine enge, vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Beteiligten erfordert.
Die Gemeinde Reichshof führt die Aufgaben der „Gleichstellungsbeauftragten” aus. Hierzu überträgt die Gemeinde Morsbach der Gemeinde Reichshof die Durchführung der in § 2 genannten Aufgaben auf der Grundlage einer mandatierenden Vereinbarung gem. § 23 GkG NRW. Der Gemeinde Morsbach wird dabei ein Beteiligungsrecht bei der Erfüllung der Aufgaben eingeräumt. Aufgabenträger bleiben weiterhin die beiden Gemeinden.
Auf die Gemeinde Reichshof werden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten übertragen.
Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
- Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
- Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung eines Gleichstellungsplans für die Dienststellen
- Erstellung eines Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans
Zudem bleibt die Übertragung weiterer Aufgaben im Rahmen des zur Verfügung stehenden Stundenumfangs vorbehalten.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Die Kosten der gemeinsamen „Gleichstellungsbeauftragten” tragen die Gemeinde Morsbach und die Gemeinde Reichshof entsprechend einem festen Verteilungsschlüssel auf der Basis von 26 Stunden anteilig von 50 Prozent für die Gemeinde Reichshof und 50 Prozent für die Gemeinde Morsbach.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2024
Gemeinde Morsbach
Bahnhofstr. 2
51597 Morsbach
Tel.: 02294/6990
e-mail: rathaus@gemeinde-morsbach.de
Diese Übersicht als PDF herunterladen