Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch

Stichworte:
Adoption Kinder und Jugendliche Standesamt
Hauptverantwortlich: Rhein-Kreis Neuss
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Rhein-Kreis Neuss
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 450.026 (IT.NRW 31.12.2015)
Fläche: 576,52 km²
Anlass:

Einsparung personeller und finanzieller Ressourcen.

Ziel:

Ziel des Projekts ist die Reduzierung von Kosten sowie Qualitätssicherung und -verbesserung.

Umsetzung:

Kommunen haben im Rahmen des Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) die Möglichkeit, mit benachbarten Städten, Gemeinden oder Kreisen Kooperationen einzugehen. Somit haben die Städte Grevenbroich, Kaarst und Meerbusch in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen, eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle einzurichten. Die damit verbundenen Aufgaben sowie die Zuständigkeit obliegt dem Kreisjugendamt mit Sitz in Korschenbroich. Zur Wahrnehmung der Aufgaben werden vom Rhein-Kreis-Neuss die erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung gestellt.

Finanzierung:

Die anfallenden Kosten werden von den Kooperationspartner anteilig (je nach Einwohnerzahl) getragen.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2003

Kontakt:
Jugendamt Rhein-Kreis-Neuss
Telefon: 02161 6104-5103
E-Mail: jugendamt@rhein-kreis-neuss.de

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