Errichtung des Kultursekretariats Gütersloh

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Stichworte:
Kultur
Hauptverantwortlich: Gütersloh
Sonstige Beteiligte:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Kurzprofil:

Stadt Gütersloh
Regierungsbezirk Detmold
Einwohner: 101.158 (Stand 31.12.2021, IT.NRW)
Fläche: 112,02 km²

Anlass:

Zusammenarbeit nichttheatertragender Städte und Gemeinden

Ziel:

Ziel der Interkommunalen Zusammenarbeit ist die Einrichtung eines Kultursekretariats, mit dem die kulturelle Zusammenarbeit nichttheatertragender Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gefördert und gestärkt werden soll.

Umsetzung:

In einer öffentlich-rechtliche Vereinbarung legen die beteiligten Kommunen entsprechende Rahmendaten für die Schaffung eines Kultursekretariats fest.

Die Aufgaben des Kultursekretariats ist die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit der Mitglieder. Hierunter fällt die ständige Kooperation kultureller Einrichtungen, die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Produktion entsprechender Schwerpunktveranstaltungen.

Die Stadt Gütersloh verpflichtet sich, die Aufgaben nach dieser Vereinbarung für alle Mitglieder durchzuführen. Hierzu wurde eine Geschäftsstelle für das Kultursekretariat eingerichtet.

Im Rahmen einer ständigen Konferenz werden Beschlüsse zu allen wichtigen Angelegenheiten gefasst.  Die Konferenz setzt sich dabei aus den Hauptverwaltungsbeamten der Mitglieder bzw. ihrer Vertreter zusammen.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Die Stadt Gütersloh trägt die durch die Einrichtung und Unterhalt der Geschäftsstelle anfallenden Sachkosten.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beteiligt sich an den übrigen Kosten des Kultursekretariats mit einem von ihm zu bestimmenden jährlichen Festbetrag.

 

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

1981

Kontakt:

Kultursekretariat NRW Gütersloh

Geschäftsstelle
Kirchstraße 21
33330 Gütersloh
Telefon: 05241 211840
kultursekretariat-nrw@guetersloh.de


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