Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle Kreis Coesfeld

Kreis Coesfeld, Coesfeld, Dülmen

Stichworte:
Adoption Kinder und Jugendliche Standesamt
Hauptverantwortlich: Kreis Coesfeld
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Kreis Coesfeld
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 218.401 (31. Dez. 2015)
Fläche: 1.110 km²

Anlass:

Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) sieht u.a. vor, dass Adoptionsbewerber mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bereich des Jugendamtes einen Rechtsanspruch auf Eignungsüberprüfung sowie Erstellung eines Sozialberichtes haben.

Es obliegt der Entscheidung des örtlichen Trägers, ob die Pflichtaufgabe der Adoptionsvermittlung in einer eigenen Adoptionsvermittlungsstelle oder in einer mit anderen Kommunen gebildeten Adoptionsvermittlungsstelle erledigt wird. Das Gesetz schreibt vor, dass in jeder Adoptionsvermittlungsstelle mindestens zwei Vollzeitkräfte (oder eine entsprechende Zahl an Teilzeitkräften) tätig sein müssen, die mit mindestens 50 Prozent ihrer Tätigkeit Adoptionsvermittlung durchführen. Dies soll dazu beitragen, die Qualität der Arbeit zu erhöhen.

Die Jugendämter der Städte Coesfeld und Dülmen erfüllen diese personellen Anforderungen nicht.

Ziel:

Erfüllung der Pflichtaufgabe der Adoptionsvermittlung

Umsetzung:

Die Städte Coesfeld und Dülmen haben sich nach intensiven Beratungen dazu entschlossen, mit dem Kreis Coesfeld eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zu bilden.  Das Jugendamt des Kreises Coesfeld verfügt über zwei Vollzeitkräfte, die mit mindestens 50 Prozent in der Adoptionsvermittlung tätig sind, sodass die Fachkraftanforderungen erfüllt sind.

Finanzierung:

Die Kosten für Personal, Sach- und Gemeinkosten erstatten die Städte Coesfeld und Dülmen dem Kreis Coesfeld in Form der Vergütung von Fachleistungsstunden im vollen, tatsächlich entstandenen Umfang.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2009

Kontakt:

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld
Telefon: (02541) 18-0


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