Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle

Bergisch Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leichlingen (Rhld.), Overath, Rösrath, Wermelskirchen

Stichworte:
Adoption
Hauptverantwortlich: Bergisch Gladbach
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Bergisch Gladbach
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 111.846 (IT.NRW, 31.12.2015)
Fläche: 83,09 km²

Anlass:

Einsparung personeller und finanzieller Ressourcen sowie Schaffung von Synergieeffekten

Ziel:

Ziel des Projekts ist die Reduzierung von Kosten sowie Qualitätssicherung und -verbesserung.

Umsetzung:

Kommunen haben im Rahmen des Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) die Möglichkeit, mit benachbarten Städten, Gemeinden oder Kreisen Kooperationen einzugehen. Somit haben der Rheinisch-Bergische Kreis und die Städte Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen, eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle einzurichten. Die Zuständigkeit obliegt der Stadt Bergisch Gladbach.

Zu den Aufgaben gehören u.a. Informationsveranstaltungen und Eignungsprüfungen für Bewerber, Beratung, Begleitung und Unterstützung der Bewerber, Vorbereitung und Durchführung der Adoptionsvermittlung, Durchführung gesetzlicher Adoptionsverfahren sowie Gesprächskreise und administrative Tätigkeiten. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt die Stadt Bergisch Gladbach die erforderlichen Fachkräfte, Räumlichkeiten sowie benötigte Sachmittel zur Verfügung.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Die anfallenden Kosten werden von den Kooperationspartner anteilig (je nach Einwohnerzahl) getragen.

Zusammenarbeit seit:

2003

Kontakt:

Adoptionsvermittlung, -beratung
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach

Telefon: 02202 14-2821, 14 -2812, 14-2815
Fax: 02202 14-702821, 14 -702812, 14-702815

E-Mail: adoption@stadt-gl.de

Links:

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