Durchführung der Reisekostenabrechnung

Rhein-Kreis Neuss, Rommerskirchen, Jüchen, Grevenbroich

Stichworte:
Kämmerei Personal
Hauptverantwortlich: Rhein-Kreis Neuss
Sonstige Beteiligte:
Rhein-Kreis Neuss
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 450.026 (IT.NRW 31.12.2015)
Fläche: 576,52 km²
Kurzprofil:
Anlass:

Komplexes Reisekostenrecht erfordert Spezialwissen

Ziel:

Ziel des Projekts ist eine verbesserte qualitative und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung.

Umsetzung:

Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) haben die Kommunen Rommerskirchen, Jüchen und Grevenbroich die Durchführung der Reisekostenabrechnung auf den Rhein-Kreis-Neuss übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt der Rhein-Kreis-Neuss Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung.

Finanzierung:

Die Kosten erfolgen über eine Fallpauschale in Höhe von 15 Euro pro bearbeitetem Reisekostenantrag.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2002/2004/2009

Kontakt:
Reisekostenstelle Rhein-Kreis-Neuss
Carsten Schmitz
Telefon: 02181 601-7129
E-Mail: carsten.schmitz@rhein-kreis-neuss.de 

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