Durchführung der Beihilfebearbeitung

Rhein-Kreis Neuss, Kaarst

Stichworte:
Beihilfe
Hauptverantwortlich: Rhein-Kreis Neuss
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Rhein-Kreis Neuss
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 450.026 (IT.NRW 31.12.2015)
Fläche: 576,52 km²

Stadt Kaarst
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 43.286 (Stand: 31. Dezember 2015)
Fläche: 37,48 km²
Anlass:

Komplexes Beihilferecht und Spezialwissen führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung.

Ziel:

Ziel des Projekts ist eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung.

Umsetzung:

Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Kaarst die Durchführung der Beihilfebearbeitung auf den Rhein-Kreis-Neuss übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt der Rhein-Kreis-Neuss Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung.

Finanzierung:

Die Kosten erfolgen über eine Fallpauschale in Höhe von 21 Euro pro bearbeitetem Beihilfeantrag.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2016

Kontakt:

Beihilfestelle Rhein-Kreis-Neuss

Lindenstraße 2-16
41516 Grevenbroich
Telefon: 02131 928-0

E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de

 


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