Durchführung der Beihilfebearbeitung
Rhein-Kreis Neuss, Kaarst
Stichworte:
Beihilfe Hauptverantwortlich: Rhein-Kreis Neuss
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Rhein-Kreis Neuss Regierungsbezirk Düsseldorf Einwohner: 450.026 (IT.NRW 31.12.2015) Fläche: 576,52 km² Stadt Kaarst Regierungsbezirk Düsseldorf Einwohner: 43.286 (Stand: 31. Dezember 2015) Fläche: 37,48 km²
Anlass:
Komplexes Beihilferecht und Spezialwissen führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung.
Ziel:
Ziel des Projekts ist eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung.
Umsetzung:
Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Kaarst die Durchführung der Beihilfebearbeitung auf den Rhein-Kreis-Neuss übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt der Rhein-Kreis-Neuss Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung.
Finanzierung:
Die Kosten erfolgen über eine Fallpauschale in Höhe von 21 Euro pro bearbeitetem Beihilfeantrag.
Rechtsform:
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Zusammenarbeit seit:
2016
Kontakt:
Beihilfestelle Rhein-Kreis-Neuss
Lindenstraße 2-16
41516 Grevenbroich
Telefon: 02131 928-0
E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de
Links:
Beschlussempfehlung und Entwurf örV
Rhein-Kreis Neus: Beihilfe zu Krankheits- und Pflegekosten von Beamten
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