Vereinbarung zum Breitbandausbau für kreisangehörige Kommunen im Kreis Viersen
Kreis Viersen, Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen, Willich, Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal
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Kreis Viersen
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 299.302 (31.12.2021, Kreis Viersen)
Fläche: 563,3 km²
Koordinierte Förderung des Gigabtiznetzausbaus
Die beteiligten Kommunen und der Kreis Viersen verfolgen im Rahmen Ihrer interkommunalen Zusammenarbeit eine koordinierte Unterstützung des Breitbandausbaus.
Zur Unterstützung des weiteren Breitbandausbaus im Kreis Viersen stellt der Kreis für die kreisangehörigen Kommunen einen oder ggf. mehrere Förderanträge nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen, um hierdurch die „grauen Flecken“ abzusichern.
Die kreisangehörigen Kommunen beauftragen den Kreis im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, einen flächendeckenden Breitbandausbau im
Kreis Viersen durchzuführen. Hierzu zählt die organisaition von Fördermittel für eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung und die erforderliche Durchführung von Ausschreibungen als Vergabestelle bzw. Vertragspartner. Im Falle einer positiven Förderentscheidung führt der Kreis das förmliche Vergabeverfahren zur
Beauftragung des Telekommunikationsunternehmens / Netzbetreibers (TKU) entsprechend der Förderrichtlinie durch.
Hierdurch werden Ressourcen und Synergien durch den Kreis gebündelt, sodass möglichst effizient und strukturiert der Breitbandausbau vorangetrieben wird.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Der Kreis ist Zuwendungsempfänger der Fördermittel. Die für den Kreis entstandene Aufwendungen werden durch die kreisangehörigen Kommunen erstattet.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2023
Kreis Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: 02162 39-0
E-Mail: post@kreis-viersen.de