Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Abfallsammlung und -beförderung

Weeze, Kalkar, Uedem, Bedburg-Hau

Stichworte:
Abfall Vergabe
Hauptverantwortlich: Weeze
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Gemeinde Weeze
Regierungsbezirk: Düsseldorf
Einwohner: 11.729 (30.06.2022, IT.NRW)
Fläche: 79,49 km²

Anlass:

Kostengünstige und ordnungsgemäße Abfallentsorgung

Ziel:

Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung möchten die beteiligten Kommunen ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Abfallsammlung und -beförderung implementieren. Das Ziel soll dabei eine kostengünstige und ordnungsgemäße Abfallsammlung und -beförderung bis zum 01.01.2024 sein, die entweder durch einen oder mehrere Entsorgungsbetriebe durchgeführt wird.

Umsetzung:

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde zwischen den beteiligten Kommunen am 30.06.2022 geschlossen. In dieser ist der Gemeinde Weeze die Aufgabe erteilt worden, das Vergabeverfahren für die Abfallentsorgung in unterstützender Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister vorzubereiten und anschließend durchzuführen. Die zu vergebenden Leistungen zur Abfallsammlung und -beförderung werden nach den Stadtgebieten/Gemeindegebieten der Beteiligten in Lose aufgeteilt. Der Zuschlag ist von allen Beteiligten auf das wirtschaftlichste Angebot je Los zu erteilen. Die Entscheidung über die Vergabe des jeweiligen Loses erfolgt durch beteiligten Kommunen selbst.

In der Vereinbarung wird ebenfalls festgelegt, welche Vergabeunterlagen seitens der Gemeinde Weeze in der Kooperation mit dem externen Dienstleister erarbeitet werden sollen. Des Weiteren wird in der Vereinbarung die entsprechende Dauer der vergebenden Leistung festgelegt.

Bei der Umsetzung des Vergabeverfahrens wird die Kommune Weeze durch einen Beirat unterstützt, der sich aus allen beteiligten Kommunen zusammensetzt.  Abschließende Entscheidungen hinsichtlich der Festlegung von Leistungsbeschreibungen oder der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens vor der Europäischen Union bedürfen die Zustimmung des Beirats.

Finanzierung:

Die durch die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens entstehenden externen Kosten werden zu gleichen Teilen von den beteiligten Kommunen getragen.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2022

Kontakt:

Gemeinde Weeze
Cyriakusplatz 13 – 14
47652 Weeze

Telefon:  02837 9100 (Zentrale)


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