Übertragung der Aufgaben der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Schwerte, Bergkamen, Fröndenberg/Ruhr, Kamen, Lünen, Kreis Unna, Selm, Unna, Werne, Holzwickede, Bönen

Stichworte:
Ausländer Kinder und Jugendliche Kultur Soziales
Hauptverantwortlich: Schwerte
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Stadt Schwerte
Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 48.169 (31.12.2016 / Stadt Schwerte, Bürgerdienste)
Fläche: 56 qkm
Anlass:

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Dies betrifft auch den anspruchsberechtigten Teil nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes. Damit der Kreis Unna zentral für alle bedürftigen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen außerhalb des SGB II (die in die Zuständigkeit des Jobcenters Kreis Unna fallen) das Bildungs-und Teilhabepaket umsetzen kann, schließen der Kreis Unna sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gern. §§ 1 und 23 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

Ziel:

Übertragung der Aufgaben der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes auf den Kreis Unna

Umsetzung:
Finanzierung:

Durch das Land gezahlte finanzielle Ausgleiche an die Kreise und Gemeinden gehen in vollem Umfang auf den Kreis Unna über. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kreises Unna.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2015

Kontakt:
Stadt Schwerte 
Verwaltungsservice 
Daniel Lindemann 
E-Mail: daniel.lindemann@stadt-schwerte.de 
Tel. 02304/104-315

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