Veranstaltungen zum Thema: Umsatzsteuerrechtliche Rahmenbedingungen und Shared Service Center

Der Landesbeauftragte für Interkommunale Zusammenarbeit Herr Hunsteger-Petermann und das Umsatzsteuerreferat des Ministeriums der Finanzen NRW laden zu einer  eine gemeinsame Veranstaltungsreihe zum Thema „Umsatzsteuerrechtliche Rahmenbedingungen und Shared Service Center“ in allen fünf Regierungsbezirken ein.

Nutzen die Möglichkeit und melden Sie sich für die Veranstaltungsreihe (in Präsenz) an.

Dass Interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfallen „viele Gesichter und Facetten“ hat, ist landesweit bekannt. Die nordrheinwestfälischen Kommunen sind auf dem Wege der gemeinsamen Lösungsstrategien kreativ, gestalterisch und ideenreich unterwegs. Viele innovative Kooperationen haben unsere Städte und Gemeinden bereits entwickelt und erfolgreich umgesetzt, einige davon gehen sogar über die unmittelbare Nachbarschaft hinaus.

Die Landesregierung steht eng an der Seite ihrer Kommunen. Sie bietet nicht nur finanzielle Unterstützung für vorbildhafte interkommunale Kooperationen, sondern entwickelt neuartige Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit. Eine davon ist die Idee der gemeinsamen Dienstleistungszentren – Shared Service Center.

Der Aufbau von interkommunalen Dienstleistungszentren (Shared Service Centern) sowohl auf dem Gebiet der hoheitlichen Tätigkeiten als auch im Bereich der freiwilligen Aufgaben im Back-Office-Bereich von Kommunalverwaltungen ist eine besonders effiziente Form der interkommunalen Kooperation und wird von der Politik als „Kern der Interkommunalen Zusammenarbeit“ bezeichnet.

Der Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vom 5. Juni 2023 an die Bezirksregierungen eröffnet den grundsätzlichen Zugang zur finanziellen Unterstützung aus der Förderrichtlinie für Interkommunale Zusammenarbeit für diese Kooperationsform, indem er den Shared Service Centern die Erfüllung einer entscheidenden Fördervoraussetzung – den Vorbildcharakter – zuspricht.

Zeitgleich lässt die Landesregierung ihre Kommunen bei den umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen auf dem Tätigkeitsfeld „Interkommunale Zusammenarbeit“ nicht alleine.

Damit Interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen die Regel wird, und keine Ausnahme, wurden im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in enger Zusammenarbeit mit Ministerium der Finanzen Lösungsansätze ausgearbeitet, die in Form einer gemeinsamen Informationsveranstaltung in den fünf Regierungsbezirken präsentiert werden.

Interessierte erhalten im Rahmen dieser Veranstaltung Informationen über die Grundlagen und Strukturen eines Shared Service Center, über die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Errichtung und Betrieb des Modells sowie über die Möglichkeiten einer Umsatzsteuerbefreiung.

Darüber hinaus bieten die Vertreterinnen und Vertreter beider Ressorts den Teilnehmenden die Gelegenheit, sich über die Möglichkeiten der Umsatzsteuerbefreiung interkommunaler Zusammenarbeit nach Auslaufen der verlängerten Optionsregelung (ab dem Jahr 2025) auszutauschen.

Während im Regierungsbezirk Düsseldorf bereits am 16. August 2023 die Auftaktveranstaltung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht für interessierte Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte, Kämmerinnen und Kämmerer sowie deren Vertretung im Amt und andere fachlich Zuständige die Möglichkeit, sich für folgende Termine in den jeweiligen Regierungsbezirken:

  • September 2023 Regierungsbezirk Köln
  • Oktober 2023 Regierungsbezirk Arnsberg
  • Oktober 2023 Regierungsbezirk Münster
  • November 2023 Regierungsbezirk Detmold.

unter der E-Mail-Adresse FP-StabKirZ@mhkbd.nrw.de

Für Interessierte aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf, die aus verschiedenen Gründen an der Veranstaltung am 16. August 2023 nicht teilnehmen konnten, wird die Option eröffnet, sich für einen der kommenden Termine nachmelden.

Alle Kommunen der jeweiligen Regierungsbezirke werden zeitnah von der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Interkommunale Zusammenarbeit gesondert angeschrieben und erhalten eine Einladung zu dieser Veranstaltung.

Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen gerne die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Interkommunale Zusammenarbeit.